Missbrauchsprozess: Angeklagter erschien nicht

Ein 20-jähriger Mann sollte sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Er erschien aber nicht und soll nun von der Polizei vorgeführt werden. Er soll einen 19-jährigen Autisten mehrfach missbraucht haben.

Die Verhandlung hätte Freitagfrüh beginnen sollen. Der Haustechniker überprüfte kurz vor 9.00 Uhr noch einmal die Videoübertragungsanlage, denn das Opfer sollte mit seinen Aussagen aus einem separaten Raum zugeschaltet werden. Dies sollte dem jungen Mann, der Autist ist, unnötige Stresssituationen ersparen. Dessen durch die autistische Störung bedingte soziale Unbeholfenheit soll der Angeklagte ausgenutzt haben.

Immer wieder missbraucht

Der St. Veiter soll sein Opfer zwischen den Jahren 2009 und 2013 immer wieder sexuell missbraucht haben. Erst nach diesen vier Jahren erzählte das Opfer einer Betreuerin von diesen Übergriffen. Sie verständigte laut Anklageschrift die Polizei. Der Angeklagte soll laut Anklage außerdem einem jüngeren Bekannten immer wieder Nachrichten übers Mobiltelefon geschickt haben, mit Aufforderungen, Nacktfotos an ihn zu schicken. Der Angeklagte wurde von dem Burschen angezeigt. Auch dies hätte Teil der Verhandlung sein sollen.

Richter versuchte Angeklagten anzurufen

Der Verteidiger zeigt sich vom Nichterscheinen seines Mandanten überrascht, denn der 20-Jährige soll die Vorladung persönlich vor mehr als einer Woche in Empfang genommen haben. Richter Uwe Dumpelink wartete noch ein paar Minuten im Gerichtssaal und griff selbst zum Telefonhörer, doch der Bursche hob nicht ab. Der Angeklagte wird zum nächsten Termin von Polizisten vorgeführt.

Weiterer Prozess: 18-Jährige vergewaltigt

Am kommenden Montag steht noch ein Vergewaltigungsprozess auf der Agenda des Landesgerichts: Im April dieses Jahres im Bezirk St. Veit soll ein 18-Jähriger eine gleichaltrige vergewaltigt haben. Das Opfer hatte mit einer Freundin beim 18-Jährigen übernachtet, dabei soll es zu dem Übergriff gekommen sein. Der Schüler war bei bisherigen Einvernahmen nicht geständig.

Der 18-Jährige hatte einen Nebenjob als Barkeeper. Die beiden Freundinnen besuchten an dem Abend das Lokal und tranken Alkohol. Wie vereinbart übernachteten sie beim Angeklagten. Gegen 2.00 Uhr kam er ins Zimmer, in dem die Mädchen schliefen, und trug laut Anklage das Opfer in einen anderen Raum. Dort soll er die betrunkene 18-Jährige überwältigt und vergewaltigt haben