Kein Schadenersatz von Ex-Hypo-Vorständen
Die Bank wollte von früheren Vorstandsmitgliedern, von Vorzugsaktionären und von ehemaligen Beratern 19,75 Mio. Euro wegen Kreditausfällen. Begründet wurde die Schadenersatzforderung damit, dass die im Jahr 2004 durchgeführte Kapitalerhöhung bei einer Gesellschaft des Hypo-Konzerns um 100 Mio. Euro unnötig gewesen sei, aber zusätzliche Kreditvergaben ermöglicht habe, die sie bei einer gesetzmäßigen Darstellung der Eigenmittel nicht hätte abschließen dürfen.
OGH: Schaden stehen keine Vorteile gegenüber
Nun hat auch der OGH die Klage rechtskräftig abgewiesen, weil die Bank dem behaupteten Schaden keine Vorteile aus dem zusätzlichen Kreditgeschäft gegenübergestellt habe.