Missbrauchsprozess endet mit Freispruch
Die Aussage des Kindes wurde am Mittwoch im Gericht per Video unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugespielt. Anhand einer Puppe und durch Zeichnungen zeigte das Mädchen, was ihr wiederfuhr, befragt wurde sie von einer Psychologin. Diese attestierte dem Kind die nötige Reife, um zwischen Wahrheit und Fiktion zu unterscheiden.
Staatsanwältin Nicole Zwirn warf dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen und Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses vor. Der Stiefonkel des Kindes bestritt die Vorwürfe. „Das stimmt alles nicht“, sagte er immer wieder und bekannte sich nicht schuldig.
Großvater wurde misstrauisch
Als Zeugen befragt wurden unter anderen beide Großmütter und ein Großvater des Kindes. Diesem war zuerst aufgefallen, dass etwas nicht stimmen könnte und erzählte davon seiner Frau. Diese forschte nach und erfuhr von dem Mädchen, sie und der Stiefonkel hätten ein Geheimnis.
Freispruch nicht rechtskräftig
Dem Schöffensenat waren die Aussagen der Zeugen und des Kindes letztlich zu vage. Das Mädchen habe zudem keine sichtbaren Verletzungen aufgewiesen. Er glaube zwar dem Mädchen, sagte Vorsitzender Dietmar Wassertheurer, aus dessen Aussagen könne die Anklage aber nicht abgeleitet werden und die Zeugen hätten nur das ihnen Erzählte wiedergegeben. Deshalb gab es einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist also nicht rechtskräftig.