Glücksspiel: Lizenzdauer soll kürzer werden

Die Lizenzen für das „kleine Glücksspiel“ werden nach Einsprüchen von unterlegenen Anbietern neu vergeben. Die SPÖ will weiter einen Ausstieg aus dem Glücksspiel, für das Erste will man eine Verkürzung der Lizenzdauer von derzeit 15 Jahren erreichen.

Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hatte im Dezember 2013 den Einsprüchen der fünf Mitbewerber stattgegeben, die Kriterien für eine Bankgarantie in der Ausschreibung seien zu streng gewesen. Eine Revision gegen die Entscheidung von Land Kärnten, Admiral und Amatic wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen, so eine Aussendung des Landes Kärnten.

Damit muss das Auswahlverfahren wiederholt werden, allerdings nur unter den sieben ursprünglichen Bewerbern. Eine kurz vor der Landtagswahl 2013 durchgeführte Vergabe an die Novomatic-Tochter Admiral sowie Amatic auf 15 Jahre ist somit hinfällig. Eine Neuausschreibung müsse laut dem Leiter der Gewerbeabteilung des Landes, Albert Kreiner, nicht durchgeführt werden. Kreiner rechnet mit einer Entscheidung noch im laufenden Jahr.

SPÖ gegen Kleines Glücksspiel

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) bekräftigte gegenüber der APA die Linie seiner Partei: „Als SPÖ Kärnten treten wir für ein Verbot des ‚kleinen Glücksspiels‘ ein.“ Er kündigte an, über die Partei Möglichkeiten zu einem Ausstieg prüfen zu wollen: „Kurzfristig wird das vermutlich schwierig werden wegen des Vertrauensschutzes.“ Allerdings könne er sich vorstellen, dass als erster Schritt die Vergabedauer verkürzt wird und die Lizenzen nicht mehr auf 15 Jahre vergeben werden, sofern rechtlich eine Möglichkeit dazu bestehe. Wenn das „Machbare“ geklärt ist, will sich Kaiser mit den Koalitionspartnern ÖVP und Grüne verständigen. Die Grünen sind bisher wie die SPÖ für ein Verbot von Einarmigen Banditen eingetreten, die ÖVP wollte sie erlauben.

Maximal drei Bewilligungen werden vergeben

Der zuständige Landesrat Christian Ragger (FPÖ) sagte am Montag: „Die Kärntner Wirtschaftsbehörde wird die Ansuchen von sieben Bewerbern für eine Bewilligung zum Betrieb von Glücksspielautomaten in den nächsten Wochen neu prüfen.“ Maximal drei Bewilligungen für den Betrieb von insgesamt 465 Automaten können ausgestellt werden: Zwei Bewilligungen für das Aufstellen von Glücksspielautomaten in eigenen Salons, eine für den Betrieb einzelner Geräte in Gaststätten.

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