Streit um Bestellung von Staatsanwalt

Politischer Wirbel um die bevorstehende Besetzung des leitenden Staatsanwaltes in Klagenfurt. Als ursprünglich Drittgereihter soll nun Richter Josef Haißl, der am Oberlandesgericht Graz tätig ist, zum Zug kommen. Justizsprecher Hannes Jarolim (SPÖ) kritisiert dies.

Es gebe keine sachliche Grundlage für die Bestellung von Richter Josef Haißl zum leitendenden Staatsanwalt, kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Haißl sei von der Personalkommission nur an dritter Stelle gereiht worden, jetzt aber vom Minister dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen worden. Jarolim appelliert an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), bei den anstehenden Entscheidungen über Führungspositionen „objektive und sachliche Grundlagen“ zu wahren - mehr dazu in Verwunderung in Juristenkreisen.

Bei Hearing bester Kandidat

Tatsächlich habe die Personalkommission Haißl hinter den stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Helmut Jamnig und der zweiten Stellvertreterin Gabriele Lutschounig gereiht, hieß es dazu in einer Stellungnahme des Justizministeriums. Aus einem Hearing sei Josef Heißl dann aber eindeutig als bester Kandidat hervorgegangen, sagte Katharina Holzinger, die Pressesprecherin von Justizminister Brandstetter. Der Vorschlag und damit die Umreihung sei rein sachlich begründet.

Bundespräsident muss Bestellung absegnen

Die Entscheidung, ob Richter Josef Heißl zum neuen Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ernannt wird, liegt jetzt bei Bundespräsident Heinz Fischer. Er muss die Ernennung Heißls und damit den Vorschlag des Justizministers mit seiner Unterschrift bestätigen.