Prozess gegen AvW-Aufsichtsrat vertagt

Wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen hat sich am Donnerstag der frühere AvW-Aufsichtsratschef Rudolf Rheindt am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Richter schlug eine Diversion vor, der Staatsanwalt war dagegen, daher wurde vertagt.

Jahrelang war der heute 73-Jährige im Aufsichtsrat der AvW-Gruppe. Dennoch habe er nie kriminelle Handlungen bemerkt, sagte er zu Richter Oliver Kriz. Natürlich, mit dem Wissensstand von heute, stelle sich für ihn die Situation von damals ganz anders dar und sie alle hätten Fehler gemacht, so der Angeklagte.

Er bedaure es, dass die Anleger geschädigt worden seien. Auch er selbst habe viel Geld verloren und Privatkonkurs angemeldet. Sein Verteidiger fügte hinzu, dass mittlerweile Forderungen in Höhe von 70.000 Euro angemeldet wurden, die Frist läuft noch bis September. In Wien sei zudem noch ein Zivilverfahren mit einem Streitwert von 300.000 Euro anhängig. Sein Mandant sei also quasi mittellos, muss auch noch Unterhalt an seine geschiedene Frau zahlen.

Staatsanwalt gegen Diversion

Richter Kriz dem Angeklagten eine Diversion nahe. Gegen eine Zahlung von insgesamt 42.000 Euro würde das Strafverfahren beendet werden, lautete das Angebot des Richters. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger nahm Rheindt das Angebot an - bat jedoch darum, die Summe in zwei Raten bezahlen zu dürfen. Daraufhin füllte der Richter zwei Erlagscheine zu je 21.000 Euro aus.

Vom Richtertisch ist die Angelegenheit damit jedoch nicht. Staatsanwalt Helmut Jamnig sprach sich gegen eine Diversion aus, da der Angeklagte keine Verantwortung übernehme. Dass Rudolf Rheindt als früherer Aufsichtsratsvorsitzender keine Ahnung von den kriminellen Handlungen hatte, glaubt der Staatsanwalt nicht. Die Verhandlung wurde daraufhin vertagt.

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