Mordfall Madeleine: Vor Prozessbeginn

Ein gebürtiger Kärntner muss sich in Deutschland wegen Mordverdachts vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht Essen. Dem 47 Jahre alten Mann wird vorgeworfen, seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht und ermordet zu haben.

Die 23 Jahre alte Madeleine wurde heuer im Februar tot aufgefunden. Ihr Leichnam war in einem Schrebergarten bei Essen in Deutschland einbetoniert. Die Anklage wirft ihrem Stiefvater, einem 47 Jahre alten gebürtigen Kärntner vor, die Frau geschlagen, gefesselt und mit einem Polster erstickt zu haben. Dann habe er ihren Leichnam mit Beton übergossen.

Motiv für die Tat sei - so die Anklage - Wut gewesen, weil die Stieftochter den Kontakt zu ihrem Stiefvater abgebrochen und ihn wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt hatte. Der gebürtige Kärntner soll das spätere Mordopfer mehrmals missbraucht haben. Die Frau hinterlässt eine dreijährige Tochter, deren Vater der Angeklagte sein soll.

Stiefbruder soll Mitwisser sein

Mitangeklagt ist der 22 Jahre alte Stiefbruder der Ermordeten. Ihm wird Beihilfe zum Mord und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Er soll im Wissen um die geplante Tat mitgeholfen haben, das Opfer zum Schrebergarten zu bringen. Allerdings habe er laut Anklage vor ihrer Ermordung den Garten verlassen. Um die Tat zu vertuschen, soll er kurz darauf einem Freund eine SMS gezeigt haben, in der Madeleine ankündigte, ihren Freund in Sachsen-Anhalt besuchen zu wollen. Tatsächlich stammte die Nachricht jedoch nicht von ihr.

Mehrere Prozesstermine

Nach dem Prozessauftakt am Mittwoch wurden vom Gericht zwölf Folgetermine bis zum 18. November angesetzt. Für beide Männer gilt die Unschuldsvermutung.