Baubranche beklagt Auslands-Lohndumping

Die Kärntner Bau- und Holzwirtschaft klagt über massives Sozial- und Lohndumping durch ausländische Firmen. Überprüfungen ergaben, dass bei fast einem Drittel der ausländischen Firmen, die in Österreich bauen, Arbeiter zu Mindestlöhnen arbeiten müssen.

Insgesamt wurden 104 ausländische Firmen, die auf heimischen Baustellen arbeiten, überprüft. Bei fast einem Drittel waren Arbeiter beschäftigt, die pro Monat etwa 800 Euro brutto - uns somit unter dem Mindestlohnniveau entschädigt werden. In Kärnten waren die meisten Firmen aus Slowenien. Solche Unternehmen bekommen nach den jetzigen Vergaberichtlinien Bauaufträge, obwohl sie oft minderwertige Arbeit leisten würden oder während der Bauphase in Konkurs gehen, kritisieren die Sozialpartner. Das müsse sich rasch ändern.

Die Wirtschaftskammer und drei Gewerkschaften fordern einmal mehr, strengere Vergaberichtlinien ein Abrücken vom Billigst- und Bestbieterprinzip. Weg vom Billigst- hin zum Bestbieterprinzip, betont auch Alois Peer von der Gewerkschaft Bau Holz: „Unterentlohnung ist Sozialbetrug und vorenthaltener Lohn für die Arbeitnehmer. Für den Staat bedeutet dies vorenthaltene Steuern und Sozialabgaben, die nicht abgeführt werden. Damit muss Schluss sein, denn nur faire Vergaben sichern auch die Arbeitsplätze.“

Der 6-Punkte-Forderungskatalog der Gewerkschaften:

1. Adaptierung des Vergaberechts – Best- vor Billigstbieterprinzip

2. Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Schein-firmen

3. Eine Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

4. Aufrechterhaltung des Befähigungsnachweises als Ausübungs- und Qualifikationskriterium

5. Änderung sonstiger Rahmenbedingungen

6. Rasche Umsetzungen der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht, damit Aufträge nach sozialen und nachhaltigen Kriterien vergeben werden können.

Aufträge oft als Verlustgeschäft

Viele Kärntner Baufirmen müssten Aufträge annehmen, bei denen ein Verlust vorprogrammiert ist, betont Stefan Hasse der Innungsmeister Bau und Technik in der Wirtschaftskammer. Dadurch würden heimische Arbeitsplätze vernichtet. Er fordert faire Vergaberichtlinien, die EU habe die Basis dafür geschaffen. Unternehmen müssten überprüft werden, ob sie einen Bauauftrag erfüllen können, auch die Subunternehmer müssten im Bieterverfahren angeführt und tiefgehend überprüft werden. Hasse fordert zudem: „Es müssen im Angebot die Subunternehmer angeführt werden. Sie werden in die vertiefte Anbotsprüfung aufgenommen. Ein bisher gepflegtes Austauschen von Subunternehmer gibt es somit nicht mehr.“

Unbedingt müssten in den neuen Vergaberichtlinien jene Betriebe bevorzugt werden die heimische Mitarbeiter und nur 10 Prozent Leiharbeiter beschäftigen, fordert Gernot Kleißner von der Gewerkschaft Pro GE. „Es sollte im Vergabeverfahren auf Quoten geachtet werden, auch auf Betriebe die heimisches Stammpersonal beschäftigen.“

Wirtschaft fordert „Vergabegipfel“

Die Bau- und Holzwirtschaft fordert einen Vergabegipfel zur Abänderung der Richtlinien. Die zuständige Referentin Gaby Schaunig von der SPÖ hat sich schon mehrmals gesprächsbereit gezeigt. Deswegen sind die heimischen Unternehmer und auch die Gewerkschaft zuversichtlich, dass ab 2015 nur noch die besten Firmen bei öffentlichen Aufträgen zum Zug kommen.

LIG wendet bereits neue Spielregeln an

Das Land Kärnten, die Wirtschaftskammer, die Kammer der Architekten und Ingenieur-Konsulenten haben bereits gemeinsam neue Spielregeln bei öffentlichen Aufträgen erarbeitet. Miteingebunden waren die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer. „Die neuen Spielregeln kommen bereits seit April 2014 bei der Landesimmobiliengesellschaft (LIG) zum Zug. Durch sie wird die Situation von Subunternehmern verbessert“, reagierte Finanz- und Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig auf eine aktuelle diesbezügliche Forderung der Gewerkschaft Bau-Holz.

Der Ablauf sieht wie folgt: Der Bieter erklärt, dass er den von ihm beauftragten Subunternehmer keine Vertragsbindungen abverlangt, die gesetz- oder sittenwidrig sind, oder auf sonstige Weise, die von ihm allenfalls beauftragten Subunternehmer ohne sachlich gerechtfertigten Grund gegenüber seinen eigenen Verpflichtungen einseitig benachteiligen. „Der Bieter ist verpflichtet, mit sämtlichen Subunternehmern Zahlungen gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2110 zu vereinbaren und vorzunehmen“, betonte Schaunig.

Vorteile für regionale Unternehmen

„Es sind vor allem die regionalen und kleinen Unternehmer in der Baubranche, die mit den neuen Spielregeln bei öffentlichen Aufträgen verstärkt unterstützt werden. „Durch die neuen Regeln werden zudem Betriebe verstärkt geschützt“, so Schaunig. Der Schwächung der Klein- und Mittelbetriebe werde damit ebenfalls entgegengewirkt. „Die Kompetenz muss weiter im Land bleiben. Dadurch werden junge Menschen Kärnten nicht verlassen oder kehren auch wieder zurück“, ist Schaunig überzeugt.

In Zukunft werde man verstärkt auf sozialpolitische- und Qualitätskriterien achten und die Vergabe werde nach dem Bestbieterprinzip erfolgen. Bei den sozialpolitischen Kriterien ist geplant, dass bei Unternehmen Personen, die sich in Ausbildung befinden und Personen die über 50 Jahre sind, künftig verstärkt zum Zug kommen. Bei den Qualitätskriterien gehe es um das Schlüsselpersonal.