Prozess: Mädchen missbraucht und gefilmt

Drei Männer sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu mehrmonatigen, zum Teil unbedingten Haftstrafen verurteilt. Sie hatten ein 17-jähriges Mädchen sexuell missbraucht und ein Video davon herumgezeigt.

Der Haupttäter muss acht von 24 Monaten Haft für den Missbrauch und das Porno-Video absitzen. Sein Freund, der das Video gedreht hatte, vier von zwölf Monaten und der älteste, dem die Wohnung gehört, in der der sexuelle Übergriff passierte, wurde zu sechs Monaten unbedingte Haft von 18 verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Übergriff in Wohnung nach Zechtour

Die Freunde im Alter von 20, 21 und 30 Jahren trafen sich Mitte Jänner an einem Nachmittag in einer Wohnung, um - vor einer Zechtour in der Klagenfurter Innenstadt - gemeinsam Alkohol zu trinken. Unter ihnen war ein 17 Jahre altes Mädchen. Die Lokalrunde, bei der weiterer Alkohol floss, dauerte bis in die frühen Morgenstunden. Auch die 17-Jährige kehrte dann in die Wohnung ihres Bekannten zurück. Sie sei so betrunken gewesen, dass sie sich an nichts mehr erinnern kann, sagte sie vor Gericht.

Video von Missbrauch an Freunde geschickt

Einer der drei Angeklagten zog der schlafenden Frau die Hose aus und missbrauchte die Wehrlose mit dem Hals einer Flasche. Ein anderer machte Fotos davon und auch ein Video, das beim Prozess am Mittwoch das wichtigste Beweisstück in dem Strafverfahren darstellte. Staatsanwältin Johanna Schunn sagte, das Video habe im Internet, in sozialen Netzwerken, die Runde gemacht. Am Vormittag konnte das nicht bewiesen werden. Das Video hatten aber einzelne Freunde gesehen oder zugeschickt bekommen.

Angeklagter: „Waren sinnlos betrunken“

Dass KO-Tropfen in Spiel waren konnte nicht bewiesen werden. „Wir seien einfach - wie so oft - sinnlos betrunken gewesen. Am nächsten Tag habe ich mir gedacht, was für ein Scheiß“, sagte einer der drei Angeklagten. Das Mädchen hatte, auch als sie munter wurde, keine Ahnung, was mit ihr in der besagten Nacht passiert war. Erst durch Hinweise einer Freundin kam sie drauf, dass es ein Video davon gebe.

Die Minderjährige ist seither in psychologischer Betreuung, sie ist arbeitsunfähig. Zum Abspielen des besagten Videos im Gerichtsverfahren wurde die Öffentlichkeit für ein paar Minuten - aus Respekt vor dem Opfer - kurzzeitig ausgeschlossen.