Gemeindebau: Anzeige für freiwillige Helfer

Weil sie beim Bau einer Mehrzweckhalle in St. Urban mithalfen, haben freiwillige Helfer eine Anzeige erhalten. Die Rechtslage ist nicht immer klar, nun sollen bundesweit Kriterien für die erlaubte Freiwilligenarbeit festgelegt werden.

Was dürfen freiwillige Helfer von Vereinen und was gilt als Pfusch? Jüngster Diskussions-Auslöser ist der Bau einer Mehrzweckhalle in St. Urban am Fuß der Simonhöhe. Bei deren Errichtung arbeiteten Mitglieder von Vereinen in Absprache mit der Gemeinde gratis mit, sie alle sollten die Halle für diverse Veranstaltungen nützen. Nach einer anonymen Anzeige leiteten Finanzpolizei und Gebietskrankenkasse ein Verfahren ein - dessen Ausgang ist noch offen.

Mehrzweckhalle St. Urban Pfusch Freiwilligenarbeit

ORF

Beim Bau dieser Halle halfen die Freiwilligen Feuerwehrleute gratis mit.

Halle ohne Helfer deutlich teurer

Dietmar Rauter, der Bürgermeister von St. Urban sagte, die freiwilligen Helfer hätten nur Hilfsarbeiten machen sollen, eine Baufirma errichte die Halle. Nun frage man sich, was dürfe man und was nicht. Der Bau koste nun um 50.000 Euro mehr, da die freiwilligen Helfer nicht mehr mitarbeiten dürfen. Dies müsse die Gemeinde zahlen.

Offiziell als erlaubte Freiwilligenarbeit gilt etwa die Tätigkeit in Vereinen, wenn diese dem Vereinsziel entspricht, erläuterte Rigobert Rainer, Chef der Finanzpolizei Süd. Wenn die Vereinsmitglieder bei einem Zeltfest aber in großen Mengen Bier und Essen verkaufen, dann gelte das als gewerbliche Tätigkeit. Dann seien die Vereinsmitglieder bei der Gebietskrankenkasse zur Versicherung anzumelden.

Rainer: „Immenser Graubereich“

Rechtlich sei die Freiwilligenarbeit aber ein „immenser Graubereich“, der auch die Finanzpolizei vor große Probleme stelle, so Rainer. In den Bundesländern und Behörden gebe es derzeit große Unterschiede in der Rechtsanwendung. Deswegen habe man gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und den Hauptverband der Sozialversicherungen eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese soll letztlich eine einheitliche Rechtssicherheit für die Behörden schaffen. Laut dem Direktor der Gebietskrankenkasse, Josef Löberbauer, könne jeder bei der GKK anrufen und fragen. Dies werde unbürokratisch und rasch erledigt, so Löberbauer und man habe Gewissheit.