Brandstifter zu 18 Monaten Haft verurteilt

Ein Pärchen, das im Dezember in Radenthein in zwei Kellern Feuer gelegt hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die beiden geständigen Angeklagten müssen ihre Strafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüßen - nicht rechtskräftig.

Der 39 Jahre alte Oberösterreicher, der seit einiger Zeit in Klagenfurt lebt, besuchte im Dezember seine 30 Jahre alte Freundin in deren Wohnort Radenthein. Eine Woche vor Weihnachten legten die beiden Feuer in den Kellern zweier Mehrparteien-Wohnhäuser. Ein Brand erlosch von selbst, den zweiten löschte die Feuerwehr. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, auch der Sachschaden fiel mit knapp 130 Euro gering aus. Beide Verurteilten - sie sind arbeitslos und haben Sachwalter - zeigten sich geständig, der Psychiatrische Gutachter Franz Schautzer attestierte ihnen „Minderintelligenz“.

Menschengefährdung in Kauf genommen

Warum genau die beiden gezündelt haben, konnten sie vor Gericht nicht erklären. Die Frau gab an, ihr sei es schlecht gegangen, weil eine Freundin im Sterben lag. Ihr Freund sagte, er habe etwas anstellen wollen. Tatsächlich haben die beiden schon vorher mehrere Diebstähle begangen, mit der Brandstiftung haben sie aber erstmals in Kauf genommen, Menschen zu gefährden. Weil der Gutachter die Gefahr als hoch einschätzt, dass die beiden wieder ein Feuer legen könnten, beantragte Staatsanwalt Helmut Jamnig die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dort könnte es für die beiden auch Therapie geben.

Gutachter: Stabiles Umfeld als Chance

In einem stabilen Umfeld sieht der Gutachter für beide Verurteilten eine Chance, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das Urteil von Richterin Akiko Gschöpf im Schöffenverfahren lautete auf 18 Monate unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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