Neunjährige missbraucht: Vater vor Gericht

Über mehrere Jahre hinweg soll ein 52 Jahre alter Kärntner seine zu Beginn neunjährige Stieftochter zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Es kamen erschütternde Details zur Sprache. Der Prozess wurde am Mittwoch zur Hörung einer weiteren Zeugin vertagt.

Bei der Verhandlung kam zutage, dass das Mädchen schon im Alter von vier Jahren missbraucht worden sein soll - nicht vom Stiefvater, sondern vom leiblichen Vater und vom Stief-Großvater. Mit neun Jahren soll sie dann der Stiefvater missbraucht haben, zu diesem Zeitpunkt lebte das Kind mit ihm und der Mutter in einem gemeinsamen Haushalt. Der 52-jährige Angeklagte fertigte auch pornografische Bilder von dem Kind an.

Drohungen und Geldgeschenke

Er soll sich das Mädchen auch mit Drohungen gefügig gemacht haben. Wenn sich die Schülerin weigerte, sexuelle Handlungen vorzunehmen, soll der 52-Jährige gedroht haben, er werde ihr alles wegnehmen, sie dürfe nicht mehr zu Hause wohnen und ihre Freunde nicht mehr sehen. Manchmal soll er sich auch mit Geld ihr Schweigen gesichert haben. Laut bisherigen Aussagen bekam die Mutter des Mädchens von den wiederkehrenden Übergriffen nichts mit.

Mutter der Freundin griff ein

Das Mädchen vertraute sich schließlich einer Freundin an, diese erzählt die Vorfälle ihrer Mutter. So kam der Fall ins Rollen. Bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2012 ortet das Jugendamt Gefahr im Verzug und brachte das Mädchen in einer betreuten Wohneinrichtung unter. Im März 2013 wurde der Stiefvater wegen Pornographie zu einer 15-monatigen teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Er hat die Strafe laut Staatsanwalt Markus Kitz bereits verbüßt.

Bei seiner Einvernahme am Mittwoch war er nicht geständig. Er bezichtigte die Stieftochter der Lüge und sagte, aufgrund seiner Insulinkrankheit sei er impotent und könne sich gar nicht an ihre vergangen haben. Das medizinische Gutachten des Urologen bestätigt, dass der Mann zuckerkrank ist und deswegen auch Erektionsprobleme habe. Künstliche Hilfsmittel könnten aber helfen, sagte der Mediziner.

Stief-Großmutter: Kind lügt

Die 72-jährige Mutter des Angeklagten sagte aus, dass das Mädchen im Hauptschulalter begonnen habe, zu lügen und aufmüpfig zu werden. „Sie hat auch nie ihr Zimmer aufgeräumt.“ Sie behauptete auch, die Familie und nicht das Jugendamt hätte das Mädchen dann ins betreute Wohnen gegeben. Noch vorher habe die Jugendliche gedroht, dass Mutter und Stiefvater es „bitter bereuen“ würden, wenn man sie weggebe. „Das ist jetzt die Rache von ihr, anders kann ich mir das nicht vorstellen“, so die Pensionistin.

Psychologin: Posttraumatische Belastungsstörung

Eine Psychologin, die mit der heute 16-Jährigen gesprochen hatte, sagte aus, dass bei der Jugendlichen eine posttraumatische Belastungsstörung und weitere psychologische Auffälligkeiten - etwa selbst verletzendes Verhalten und depressive Tendenzen - vorlägen. Das Mädchen sei aber durchaus in der Lage, Aussagen über Erlebnisse im fraglichen Zeitraum zu treffen. Dies reichte dem Verteidiger nicht aus, er veranlasste, dass die Schwester des Angeklagten als Zeugin geladen und das Mädchen erneut kontradiktorisch befragt werde. Daher wurde am Mittwoch vertagt.