Gericht und Staatsanwaltschaft in Hand von Ehepaar

Weil der Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt aus gesundheitlichen Grünen seine Funktion nicht ausüben kann, soll seine Stellvertreterin die Position vorübergehend ausüben. Aber - sie ist die Ehefrau des Gerichtspräsidenten. Das Justizministerium sieht darin kein Problem.

Gabriele Lutschounig soll die Agenden von Friedrich Borotschnik interimistisch übernehmen. Lutschounig ist die Frau von Landesgerichtspräsident Bernd Lutschounig, damit sind Gericht und Staatsanwaltschaft unter Leitung eines Ehepaares. Aus Sicht des Justizministeriums ist diese besondere Konstellation kein Problem. „Es gibt keine Regelung, die das verbieten würde“, sagte Pressesprecherin Dagmar Albegger auf Anfrage der APA.

Untersagt sei lediglich die Zusammenarbeit von Ehepartnern oder Verwandten in der selben Dienststelle. „In dem konkreten Fall muss man von den Betroffenen eine professionelle Arbeit erwarten können“, so Albegger. Von einer „generellen Befangenheit“ könne nicht ausgegangen werden.

„Kann Interesse der Öffentlichkeit verstehen“

Gerichtspräsident Lutschounig erklärte, dass er das Interesse der Öffentlichkeit selbstverständlich verstehen könne, wenn zwei hohe Justizfunktionen von einem Ehepaar besetzt seien. Er betonte aber, dass weder eine Befangenheit noch eine Unvereinbarkeit vorlägen. Die Staatsanwaltschaft sei eine vom Landesgericht völlig getrennte Justizbehörde. „Zudem ist meine Funktion als Präsident eine der Justizverwaltung und beinhaltet im Wesentlichen die für das Funktionieren des Betriebes notwendigen organisatorischen Aufgaben“, so Lutschounig.

Richter bat um Entbindung von Strafsachen

Schon bisher habe er „immer genau darauf geachtet, dass ich keinen Fall als Richter bearbeite, mit dem meine Gattin als Staatsanwältin direkt oder indirekt befasst war“, so Lutschounig. Da derzeit jedoch davon auszugehen sei, dass „meine Gattin die vertretungsweise Leitung der Staatsanwaltschaft länger als geplant auszuüben haben wird“, habe er ersucht, von den richterlichen Aufgaben in Strafsachen und auch vom Berufungssenat für das Bezirksgericht entbunden zu werden, um jedem Anschein der Befangenheit in der Öffentlichkeit vorzubeugen.

Aufgaben bleiben Lutschounig jedenfalls genug. Anders als die Staatsanwaltschaft, die sich ausschließlich mit strafrechtlichen Verfahren befasst, sind am Landesgericht die verschiedenen Sparten der Rechtsprechung - von Zivil- bis Strafrecht - vertreten.

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