Frau eingesperrt und vergewaltigt: Prozess vertagt

Wegen Vergewaltigung musste sich am Mittwoch ein 35 Jahre alter Mann am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er soll eine Frau, die er in einem Lokal kennengelernt hatte, in seiner Wohnung tagelang festgehalten und mehrmals vergewaltigt haben. Der Prozess wurde vertagt.

Was sich in der Zeit vom 4. bis zum 9. März des Vorjahres in der Wohnung in Klagenfurt genau abspielte, wissen nur der Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer. Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Tatsache ist, dass der seit zwei Jahren beschäftigungslose Bosnier über eine Bekannte am Abend des 3. März die 25-jährige Frau kennenlernte. Der Mann überredete sie dazu, mit in seine Wohnung mitzukommen. Was dann geschah, muss der Schöffensenat unter der Führung von Richter Dietmar Wassertheurer klären.

Angeklagter: Einvernehmlicher Sex

Während der Angeklagte angibt, es habe zwischen ihm und der Frau eine einvernehmliche sexuelle Beziehung gegeben, sagte die 25-Jährige gegenüber der Polizei, dass sie gegen ihren Willen von dem Mann in der Wohnung festgehalten, immer wieder vergewaltigt und mit einem Klappmesser bedroht worden sei, ehe ihr nach fünf Tagen Gefangenschaft endlich die Flucht gelungen sei.

Der Angeklagte hätte sie auch gezwungen, immer wieder zu ihm zu sagen, er sei ihr Mann und dürfe mit ihr machen was er wolle. Die Frau wurde am Mittwochvormittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn des Prozesses erklärt, er bekenne sich nicht schuldig und wolle auch vor Gericht keine Aussage machen. Schon gegenüber der Polizei hatte der Mann jede Aussage verweigert.

Gutachter könnte gehört werden

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig, die in ihrer Anklageschrift dem Mann Vergewaltigung, gefährliche Drohung und schwere Nötigung vorwirft, spricht von keiner ganz eindeutigen Sachlage. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert der Frau eine psychische Labilität. Diese könnte aber auch durch die Vorgänge in der Wohnung herbeigeführt worden sein. Der Gutachter wird im Laufe der Verhandlung eventuell noch als Zeuge aussagen.

Der Prozess wurde vertagt, Richter Wassertheurer will weitere Zeugen hören. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.