Neue Regionaldirektion für Asylverfahren

Seit 1. Jänner 2014 gibt es in Kärnten eine Regionaldirektion des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Es soll kürzere Verfahren und schnellere Gewissheit für Asylwerber bringen, ob sie in Österreich bleiben dürfen.

Durch die Bündelung von Kompetenzen, die bisher von einer Vielzahl an Landes- und Bundesbehörden vollzogen wurden, solle ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens geleistet werden, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung des BFA. Als Fremdenpolizeibehörden erster Instanz fungierten bis 31. Dezember 2013 die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landespolizeidirektionen (LPD). Die Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaften als Fremdenpolizeibehörden gingen mit 1. Jänner 2014 auf das BFA und die Landespolizeidirektion über.

Nur noch ein Ansprechpartner

Die wesentlichen Aufgaben des BFA sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren, sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Klaus Krainz ist der Leiter der Regionaldirektion Kärnten. Er war zwölf Jahre lang Vizedirektor des Bundesasylamts und Leiter der Außenstelle des Bundesasylamts Graz. Er sieht den Vorteil der neuen Regionaldirektion darin, dass die Asylwerber nur noch einen Ansprechpartner haben. Das Fremdenrecht solle dadurch effizienter und kompetenter vollzogen werden, die Mitarbeiter seien mit den einzelnen Fällen besonders vertraut, so Krainz.

Stellvertretender Regionaldirektor in Kärnten ist Alexander Scharfegger. Der Polizist und Jurist wurde kürzlich auf Grund seiner besonderen Leistungen von der Landespolizeidirektorin als Mitarbeiter der Landesverkehrsabteilung Kärnten als „Polizist des Jahres 2012“ ausgezeichnet. Der Sitz der Behörde ist in der Landespolizeidirektion Villach.