Hypo-Prozess: Berlin hält an Unschuld fest

Als letzter der angeklagten Ex-Hypo-Vorstände im Untreueprozess am Klagenfurter Landesgericht wurde Mittwochnachmittag Tilo Berlin einvernommen. Er erklärte, von Nebenvereinbarungen im Zuge des Vorzugsaktiendeals nichts gewusst zu haben.

Berlin war von Juni 2007 bis Ende April 2009 Vorstandsvorsitzender der Hypo Alpe Adria-Bank und von November 2007 bis April 2009 Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo Leasing Holding. Ihm wird Untreue im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Aktienpakets inklusive Put-Option, also einer Art Geld-zurück-Garantie, vorgeworfen.

Er sei bei der Emission der Vorzugsaktien im Jahr 2006 nicht in der Bank gewesen, sagte Berlin. Anfang Juli 2008 habe er die Information erhalten, dass ein kleines Vorzugsaktienpaket zurückgegeben worden sei und von der Investorin Ingrid Flick, die bereits Vorzugsaktien besaß, übernommen werden solle. Zum damaligen Zeitpunkt habe es auf dem Markt Angebote mit höheren Erträgen und geringerem Risiko gegeben. Aus diesem Blickwinkel sei der Verkauf an Frau Flick mit sechs Prozent Rendite als positiv zu beurteilen, sagte Berlin.

Zu seiner Zeit als Vorstand sei das Zinsumfeld ein anderes gewesen als 2006, die Finanzkrise habe auf dem Kapitalmarkt zu massiven Veränderungen geführt, die bei der Bewertung der Handlungen zu berücksichtigen seien, erklärte Berlin. Man sei mit steigenden Aufschlägen konfrontiert gewesen. Hätte sich die Hypo damals auf dem Markt finanziert, hätte sie das Geld zu Bedingungen bekommen, bei denen die Kosten die Erträge überstiegen hätten.

Vereinbarung mit Flick ohne Lesen unterzeichnet

Warum hat Frau Flick ihr Investment von drei auf vier Millionen erhöht?“, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. „Das weiß ich nicht, weil ich kein Verkaufsgespräch mit Frau Flick geführt habe“, antwortete Berlin. Auch eine Put-Option in diesem Zusammenhang sei nie Thema zwischen ihm und der Flick Vermögensverwaltung gewesen, sagte er auf Nachfrage des Richters. Weiters meinte Berlin, er habe aus Zeitgründen keine Gelegenheit gehabt, das betreffende Vertragswerk zu lesen und so habe er ohne Lektüre der Unterlagen die Unterschrift unter die Flick-Vereinbarung geleistet.

Der Richter hielt ihm eine Aussage des Flick-Vermögensverwalters Lohr vor, wonach dieser auf Anfrage eine Zusage von Berlin für eine Put-Option bekommen habe. Berlin antwortete darauf, er habe mit Jörg-Andreas Lohr sicher nicht über eine Put-Option gesprochen, sondern ihm lediglich zugesichert, dass Flick die gleichen Bedingungen wie beim ersten Aktienpaket erhalten könne. Die Investorin hatte für ihr erstes Aktienpaket besagte Put-Option bekommen.

Berlin hält sich aus Dikussion um Nebenabreden raus

Expertisen über die Eigenmittelschädlichkeit von Put-Optionen seien ihm keine bekannt, antwortete Berlin auf eine diesbezügliche Frage des Richters. Er schloss auch aus, dass er mit den anderen Angeklagten - Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg - im inkriminierten Zeitraum eine Diskussion über eigenmittelschädigende Nebenabreden im Zuge der Vorzugsaktien geführt habe.

Auf die Frage, ob er aus heutiger Sicht, die Put-Optionen als eigenmittelschädigend bezeichnen würde, sagte Berlin: „In diesen Expertenstreit möchte ich mich nicht einmischen.“

Hauptverhandlung am 11. Dezember

Zu Beginn der Befragung hatte sich Berlin, wie schon am ersten Verhandlungstag vergangene Woche, geweigert, seine Vermögensverhältnisse anzugeben. Das Gericht kündigte daraufhin an, einen Sachverständiger zu bestellen. Man benötige das Wissen um seine Vermögenslage als Grundlage zur Festsetzung einer allfälligen Geldstrafe, begründete Liebhauser-Karl diese Vorgangsweise.

Die Hauptverhandlung wurde auf 11. Dezember vertagt. An diesem Tag soll die Einvernahme Berlins und Kulterers, dessen Befragung am Dienstag auf dessen Wunsch unterbrochen wurde, fortgesetzt werden. Ein Urteil wird es Mitte Jänner geben.

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