Polizist nach Alko-Unfall verurteilt

Ein 52 Jahre alter Polizist ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann verursachte im Dezember letzten Jahres auf der Heimfahrt vom Dienst betrunken einen Verkehrsunfall. Eine Person wurde dabei leicht verletzt.

Der Mann musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. Ein Alkotest nach dem Unfall hatte 1,9 Promille ergeben.

Wegen Krebsdiagnose: Ausnahmezustamnd

Der 52 Jahre alte Polizist, der in Strassburg wohnt, arbeitete am Tag des Unfalls in Klagenfurt im Innendienst. Samstagfrüh setzte er sich nach dem Nachtdienst in sein Auto und fuhr nach Hause. Laut Gutachten trank er während der Fahrt aus einer Flasche Rum. Die Flasche habe er eigentlich einer Verwandten zum Kuchenbacken mitbringen wollen, sagte der Polizist vor Gericht. Auf der Gurktalstraße kurz nach Pöckstein kollidierte er mit einem entgegen kommenden Fahrzeug. Dessen Lenker, ein 25 Jahre alter Angestellter aus Gurk, wurde bei dem Unfall verletzt.

Ein Gutachten bescheinigte dem Mann, dass er zum Zeitpunkt des Unfalles zurechnungsfähig war. Der 52-Jährige habe sich aber aufgrund einer Krebsdiagnose im psychischen Ausnahmezustand befunden.

Angeklagter nahm Urteil an

Der unbescholtene Angeklagte legte ein reumütiges Geständnis ab, dem Unfallopfer zahlte er bereits außergerichtlich Schmerzensgeld. Richter Gerhard Pöllinger verurteilte ihn zu vier Monaten unbedingter Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

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