Klage gegen Hypo-Kauf nicht ausgeschlossen

Die Frist für eine mögliche Anfechtung des Kaufs der Kärntner Hypo durch die Republik Österreich von der BayernLB läuft zu Jahresende aus. Jetzt sei die Anfechtungsklage „wegen Irrtums“ erneut Thema, berichtet der „Standard“.

Die Frist für die Anfechtungsklage für den Hypo-Kauf wäre ursprünglich Ende 2012 ausgelaufen, die Bayern hatten im Vorjahr aber einen Verjährungsverzicht für ein Jahr abgegeben. Unter die Lupe von Juristen geraten könnte der Verstaatlichungsvertrag selbst, heißt es im „Standard“ (Dienstagausgabe). Der Hypo-Aufsichtsrat überlege ein Gutachten zum Verstaatlichungsvertrag.

Hypo-Aufsichtsratspräsident Klaus Liebscher dazu im „Standard“: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Anfechtungsklage wegen Irrtums eingebracht wird.“ Die Österreicher argumentieren dabei dem Bericht zufolge, sie seien beim Kauf nicht voll über den Zustand der Bank informiert worden. Es gehe dabei naturgemäß um Zahlen, etwa um Eigenkapitalausstattung, Bewertungen, Risken. Die Bayern bestritten das seit jeher. Juristen tüftelten nun über dem Zahlenmaterial, das ihnen die Bank liefere. Beauftragt worden seien sie vom Finanzministerium bzw. der Finanzprokuratur.

Aufbaugesellschaft „sehr komplex“

Eine Vorbereitung einer Abbaugesellschaft nehme mehr Zeit in Anspruch als gedacht, wie Liebscher bestätige. Laut dem Chef der „Hypo-Task-Force“ werde derzeit „gerechnet und modelliert“, vor allem die Bewertungsfragen der Assets, die ausgelagert werden sollen, seien „sehr komplex“, heißt es in dem Bericht weiter. Verhandelt wird um eine Verwertungsgesellschaft, eine Art „Bad Bank“ für faule Kredite und unverkäufliche Beteiligungen.

Liebscher hatte wie berichtet Anfang September gehofft, in vier Wochen Entscheidungsgrundlagen für eine solche Abbaueinheit auf dem Tisch zu haben. Mitwirken sollten dabei auch die Banken.

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