Drei Jahre Haft wegen Körperverletzung

Zu drei Jahren unbedingter Haft wegen Körperverletzung wurde am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt jener 26 Jahre alten Kärntner verurteilt, der sich wegen versuchten Mordes und versuchter Vergewaltigung verantworten musste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte wurde am Dienstag vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Verurteilt wurde er wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und wegen Freiheitsentzug.

Geschworenen berieten drei Stunden

Der Prozess dauerte fast neun Stunden, allein drei Stunden brauchen die Geschworenen, um ihr Urteil zu fällen. Acht Frauen und Männer sind es, die dann nach der Beratung den angeklagten 26-Jährigen vom Vorwurf des versuchten Mordes einstimmig freisprachen.

Der andere Anklagepunkt, die versuchte Vergewaltigung, dürfte dann bei den Geschworenen für längere Diskussionen gesorgt haben. Sie sprachen den Angeklagten mit fünf zu drei Stimmen auch in diesem Punkt frei.

Anklage: Sohn der Lebensgefähertin schwer verletzt

Laut Anklage soll der 26-Jährige im Februar dieses Jahres den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem Messer schwer verletzt haben. Außerdem soll er versucht haben, dessen 18 Jahre alte Freundin zu vergewaltigen.

Bei der ersten Verhandlung Ende Juni gab der Angeklagte zwar zu, dem 21 Jahre alten Sohn seiner Ex-Freundin bewusst Schmerzen zugefügt zu haben - von Mordversuch könne man aber nicht sprechen, hieß es von dessen Anwalt. Dieser plädierte auf schwere Körperverletzung - mehr dazu: Mord- und Vergewaltigungsversuch: Vertagt.

Spannung entlud sich in Schreiduellen

Am Dienstag, dem zweiten Verhandlungsvormittag, waren auch Elemente dabei, die eher an die Löwingerbühne erinnern. Schon zu Beginn der Verhandlung braute sich zwischen Richter Oliver Kriz und dem Verteidiger des Angeklagten, Frank Carlo Gruber, eine Spannung auf, die sich durch den ganzen Vormittag zog und sich in Schreiduellen entlud.

Der Richter behauptete von sich, die Verhandlung korrekt führen zu wollen. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen wollte das Beinahe-Vergewaltigungsopfer so hinstellen, als hätte sie die Geschichte zu blumig und übertrieben wiedergegeben, um seinen Mandanten damit zu entlasten.

Auch Kritik an Gutachter

Auch ein Gutachter, der das 18 Jahre alte Mädchen im Februar, nach der versuchten Vergewaltigung auf ihre erlittenen seelischen Qualen hin untersucht hatte, geriet am Vormittag zwischen die Fronten. Dass der Sachverständige, wie er sagt, keine schwere Körperverletzung diagnostiziert habe, veranlasse den Verteidiger des Täters zu glauben, dass alles gar nicht so schlimm war, wie es das Opfer geschildert habe.

Richter: Mutmaßungen fehl am Platz

Daraufhin wurde Richter Oliver Kriz wieder laut und wies ihn darauf hin, dass Mutmaßungen fehl am Platz seien und die Beweiswürdigung Sache des Gerichts sei. Als dann der Verteidiger noch ausgedruckte Fotos von Facebook vorlegte, die zeigen sollen, dass das 18 Jahre alte Beinahe-Vergewaltigungsopfer viel zu fröhlich sei, konnten sich selbst Geschworene und Zuschauer in den Publikumsrängen das Lachen nicht mehr verkneifen.

Der Angeklagte 26-Jährige ließ den Prozess ohne Regung über sich ergehen, blickte starr zu Boden. Ab und zu, wenn er vom Richter etwas gefragt wurde, kam von ihm reflexartig der Satz: Er bleibe bei dem, was er schon gesagt habe.