Vergewaltigung: 33-Jähriger freigesprochen

Ein 33 Jahre alter Mann ist am Dienstag von einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sollte im Dezember 2012 einen 16-jährigen Burschen genötigt und vergewaltigt haben.

Der Angeklagte, ein gebürtiger Deutscher mit österreichischer Staatsbürgerschaft, hatte die Vorwürfe bestritten. Ein Video der angeblichen Vergewaltigung entlastete ihn. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus Freundschaft wurde sexuelles Verhältnis

Die Beziehung von Täter und Opfer habe im Jahr 2011 als „normale Freundschaft“ begonnen, schilderte Staatsanwältin Akiko Gschöpf die Vorgeschichte. Damals war der Bursche 15 Jahre alt. Erst nach dem 16. Geburtstag habe sich auch ein sexuelles Verhältnis entwickelt. Nachdem der 16-Jährige ein Mädchen kennengelernt und mit diesem eine Beziehung eingegangen sei, habe er den Kontakt zu dem älteren Mann abgebrochen.

Dieser habe ihn daraufhin mit Telefonaten und SMS sowie mit Selbstmorddrohungen zu einem Treffen genötigt, bei dem es dann zu der Vergewaltigung gekommen sei, so die Staatsanwältin.

„Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr“

Der Angeklagte gab die Nötigung zu, schränkte aber ein, dass es nicht so gemeint gewesen sei. Er sei eben sehr verliebt gewesen, sagte sein Verteidiger. Der Geschlechtsverkehr, den der Angeklagte auf Video aufzeichnete, sei einvernehmlich gewesen.

Dieses Video wollte der Angeklagte dem Gericht zunächst nicht geben, erst vor wenigen Tagen tat er es doch. Deshalb stand auch der Vorwurf der Beweismittelunterdrückung auf der Anklageschrift.

Richterin: Vergewaltigungsvorwurf nicht haltbar

Richterin Sabine Roßmann erklärte, dass sich aufgrund des vorliegenden Videos der Vorwurf der Vergewaltigung nicht halten lasse und der Schöffensenat die Entscheidung im Zweifel für den Angeklagten zu treffen habe. Im Falle der Nötigung hätte sie sich ebenfalls auf den Zeugen, der ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, stützen müssen. Da dieser bereits beim ersten Vorwurf „derartige Unrichtigkeiten“ präsentiert habe, hätte man auch in diesem Fall einen Freispruch fällen müssen.

Im Falle der Beweismittelunterdrückung müsse sich nun die Staatsanwaltschaft überlegen, ob sie den Fall weiterverfolgen wolle, schloss Roßmann. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.