Verfassungsrichter prüfen BZÖ-Wahlanfechtung

Das BZÖ hat die Landtagswahl beeinsprucht, es geht um einen ihrer Meinung nach ungültigen Stimmzettel. Nun prüfen die Verfassungsrichter den Einspruch, bis zur Entscheidung gefasste Beschlüsse bleiben aber wirksam. Bekommt das BZÖ Recht, entscheidet das Los.

Es geht um einen Stimmzettel, eine Stimme, die das BZÖ für sich beansprucht: Ein Stimmzettel, der wegen einer Karikatur-Zeichnung ungültig erklärt wurde. Ob zu Recht oder zu Unrecht, dass müssen jetzt die Verfassungsrichter klären, die Landes-Wahlbehörde erklärte sich als nicht zuständig - mehr dazu in Landtagswahl: BZÖ geht zum VfGh.

Das Höchstgericht begann mit seiner Prüfung, bestätigt Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag. Die Landeswahlbehörde sei aufgefordert worden, eine Stellungnahme zur Anfechtung abzugeben. Auch wurden die Wahlakten beantragt.

Los entscheidet bei Stimmen-Gleichstand

Bis zu einer Entscheidung der Höchstrichter kann es neun Monate lang dauern. Was passiert, sollte der Verfassungsgerichtshof dem BZÖ Recht geben? Wurde ein Stimmzettel falsch bewertet, muss die Behörde eine neue Mandatsverteilung vornehmen, erläutert Verfassungsjurist Heinz Mayer. Eine Neuwahl sei aber keinesfalls notwendig. Dass Wahlen angefochten werden, sei nicht unüblich, so Mayer: „Das kommt häufig vor, vor allem bei Gemeinderatswahlen, gelegentlich auch bei Landtags- und Nationalratswahlen.“

Gibt der Verfassungsgerichtshof dem BZÖ Recht, fällt das Mandat nicht automatisch an das BZÖ und geht den Grünen verloren. Dann würde Stimmengleichstand herrschen und das Los entscheiden, welcher Partei das Mandat zufällt. Verlieren die Grünen dabei ein Mandat an das BZÖ, dann ginge der Dreier-Koalition die Verfassungsmehrheit im Landtag verloren.

Keine rückwirkende Aufhebung von Beschlüssen

Beschlüsse, die bis dahin im Landtag getroffen werden, sind von der Entscheidung der Verfassungsrichter nicht betroffen, sagt VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes betreffe dann zukünftige Abstimmungen. Dies bestätigt auch Verfassungsjurist Heinz Mayer. Alle Beschlüsse vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes würden in Kraft bleiben. Demnach müsste die Dreier-Koalition Verfassungsgesetzte bis zu einer Entscheidung der Höchstrichter beschließen.

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