Informationen rund um Landtagswahl

Am 3. März wählt Kärnten einen neuen Landtag. Am 22. Februar gab es einen Vorwahltag, an dem man bereits seine Stimme abgeben kann. Auch eine Briefwahl war möglich, dazu musste man bis 27. Februar eine Wahlkarte beantragen.

Der Vorwahltag ist eine Besonderheit in Kärnten. Am Freitag, dem 22. Februar, muss in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geöffnet haben. Im Bezirk Spittal zum Beispiel machte bei der letzten Landtagswahl 2009 jeder zehnte Wahlberechtigte davon Gebrauch, seine Stimme vorzeitig abzugeben. Zur Stimmabgabe müssen ein Reisepass, ein Führerschein oder ein gültiger Lichtbildausweis mitgebracht werden.

Briefwahl möglich

Auch die Briefwahl gab es wieder, für Wähler, die am 3. März verhindert oder nicht in Kärnten sind. Die Wahlkarte musste bei der Wohnsitzgemeinde bis 27. Februar beantragt werden. Man konnte dies auch online machen, dabei muss die Nummer des Reisepasses angegeben werden. Wer seine Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt abholt, muss den Reisepass mitbringen.

Hier gab es heuer aber eine Neuerung, sagte Gerhard Jesernig, Leiter Landeswahlbehörde: „Es hat sich etwas Entscheidendes zur letzten Landtagswahl geändert, die Briefwahlunterlagen müssen jetzt am Wahltag, dem 3. März, bei den Bezirkshauptmannschaften eingelangt sein. Früher war es der achte Tag nach der Wahl.“ Man wollte damit sicherstellen, dass jeder seine Stimme am Wahltag abgegeben hat, so Jesernig.

440.748 Wahlberechtigte

Die Zahl der Wahlberechtigten beträgt 440.748. Davon sind 211.250 Männer und 229.498 Frauen. Die meisten Wahlberechtigten gibt es im Wahlkreis 2, der die Bezirke St. Veit, Völkermarkt und Wolfsberg umfasst, dort dürfen 123.015 Menschen ihre Stimme abgeben. Am wenigsten Wähler gibt es mit 96.237 im Wahlkreis 3 (Villach und Villach-Land).

Fliegende Wahlkommission für kranke Wähler

Weiters gibt es noch die „fliegende Wahlkommission“ für Menschen, die beispielsweise bettlägrig oder gehbehindert sind und daher nicht in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen. Die fliegende Wahlkommission kommt ins Krankenhaus oder Pflegeheim und muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden.

Wahlberechtigt sind am 3. März alle österreichischen Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis aufscheinen. Wer am 3. März wählen darf, wurde bereits per Post verständigt. Die Wahllokale schließen am 3. März erstmals um 16.00 Uhr, statt um 17.00 Uhr.

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