Wahlplakate: Gemeinden entscheiden

Der Landtag hat am Donnerstag mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen einen Passus im Naturschutz-und Ortsbildpflegegesetz aufgehoben, mit dem das Aufstellen von Wahlplakaten erlaubt worden war. Nun entscheiden die Gemeinden selbst.

Mit der neuen Regelung liegt es in der Hand der Gemeinden, das Aufstellen von Wahlplakaten per Verordnung zu erlauben. Die drei Parteien vereinbarten auch in einem Abkommen einen plakatfreien Wahlkampf. Scharfe Kritik an der Gesetzesänderung kam via Aussendung von der FPK.

SPÖ: „Anzahl erträglicher“

„Auch wenn die FPK und Stronach Kärnten vor ihren Werbeflächen nicht verschonen werden, wird zumindest die Anzahl erträglicher wie sie im Landtagswahlkampf 2009 war“, ließ der Klubchef der Sozialdemokraten Reinhart Rohr per Aussendung wissen. Sein freiheitliches Pendant Gernot Darmann kritisierte, dass die Gesetzesänderung gegen die Grundrechte der Meinungs- und Erwerbsfreiheit verstoße, in das Wahlrecht eingreife und im falschen Ausschuss behandelt worden sei.

Außerdem sei laut Darmann nun „im Extremfall eine Wahlanfechtung vorprogrammiert“. Seine Fraktion hatte mit einem Dringlichkeitsantrag auf ein bundesweites Plakatverbot gekontert, war bei den anderen Parteien damit aber abgeblitzt.

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