„Husch-Pfusch“: AK kritisiert Pflegeregress

Als "einzigartige Husch-Pfusch-Aktion“ zum Nachteil der unterhaltspflichtigen Angehörigen bezeichnet die Arbeiterkammer am Donnerstag in einer Aussendung die Einhebung des Pflegeregresses durch das Land seit 1. Juli.

Betroffen sind laut AK rund 800 Familien in Kärnten, deren pflegebedürftige Angehörige in Heimen betreut werden. Diese unterhaltspflichtigen Angehörigen haben in den letzten Wochen per Post eine monatliche Kostenvorschreibung der zuständigen Fachabteilung der Kärntner Landesregierung erhalten. AK-Sozialrechtsexperte Peter Wenig bezweifelt jedoch, dass die Höhe der vorgeschriebenen Beiträge korrekt ist: Es gebe in dem Schreiben u.a. weder eine Informationen über die tatsächlichen Kosten des Pflegeaufenthaltes, noch über die Höhe der Beitragsvorschreibung für weitere Angehörige.

Deshalb rät die AK nun, die Vorschreibungen nur unter Vorbehalt zu bezahlen. "Wie die Höhe des monatlichen Kostenbeitrage ermittelt wird, bleibt für die Betroffenen ein gut gehütetes Geheimnis, denn es fehlt ein nachvollziehbarer Bescheid“, so AK-Präsident Günther Goach.

AK will verfassungsrechtliche Prüfung

Ein Mangel bei der Abwicklung der Einhebung des Pflegeregresses sei laut AK, dass die Angehörigen keinen rechtmäßigen Bescheid erhalten würden, der „verständlich und nachvollziehbar“ über die Berechnungsgrundlagen informiere. Hier werde ein Gesetz im „Husch-Pfusch-Verfahren“ vollzogen und zwar „zum Nachteil der betroffenen Familien“, kritisiert die AK. Es sei davon auszugehen, dass in vielen Fällen die Kostenvorschreibung aufgrund der „schlampigen Abwicklung“ zu hoch ausfalle.

Sozialabteilung weist Vorwürfe zurück

Ein Vorwurf, der von der zuständigen Sozialabteilung zurückgewiesen wird. Die administrative Abwicklung der Kostenbeiträge werde „in genau derselben Weise wie dies in der Vergangenheit bis zum Juli 2008 geschehen“ durchgeführt.

Der stellvertretende Leiter Arno Kampl erklärte in einer Aussendung dass „mangels hoheitlicher Befugnisse sowie entsprechender Rechtsgrundlagen“ für die Erlassung eines Bescheides „keinerlei Raum“ verbleibe.

Kampl wies zudem darauf hin, dass jeder Betroffene ein Informationsblatt erhalte, in welchem die rechtlichen Grundlagen sowie nähere Informationen hinsichtlich der Abzugsbeträge für sonstige Sorgepflichten ausführlich dargelegt würden.

Sozialreferent zum Handeln aufgefordert

Die AK forderte Sozialreferent Christian Ragger unterdessen dazu auf, die Pflegeregressforderungen des Landes so zu gestalten, dass diese „nachvollzieh- und überprüfbar“ seien. Die AK werde die Vorgangsweise des Landes verfassungsrechtlich überprüfen lassen. „Uns geht es darum, dass die Angehörigen von Menschen in Pflegeheimen nicht über den Tisch gezogen werden“, so Goach. Alle Unterhaltspflichtigen sollten den Kostenbeitrag derzeit nur unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung leisten und einen klagbaren Bescheid einfordern.

Einen entsprechenden Musterbrief dazu stelle die AK Kärnten auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung. Die AK lehnt den Pflegeregress grundsätzlich ab. „Das ist eine unsoziale Maßnahme, die Arbeitnehmer belastet und für das Land kein großer budgetärer Wurf ist“, so Goach.

FPK: AK ist „SPÖ-Vorfeldorganisation“

„Die Kärntner Arbeiterkammer betätigt sich wieder einmal als wichtige SPÖ-Vorfeldorganisation, statt dass sie ihre überparteiliche Funktion wahrnimmt“, reagierte FPK-Klubobmann Gernot Darmann auf die Kritik der AK. Solange der Pflege-Regress bis Juli 2008 unter SPÖ-Sozialreferenten bestand, habe die Arbeiterkammer nie protestiert. In jeder Bezirksstadt wären zudem eigene Informationstage eingeführt und eine eigene Hotline eingerichtet worden.

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