„Mazze“ vor Landtag aufgestellt
Neuwahlen sind das Anliegen jener Personengruppe, die hinter der „Mazze“ steht - einer aus dem Mittelalter stammenden Protestkation gegen die Obrigkeit, in der ein auf den Kopf gestellter Baum als Symbol für einen Menschen dient. In der Schweiz wurden damit im fünfzehnten Jahrhundert unliebsame Kirchenmänner aus ihrem Amt vertrieben. Mehr dazu: Alpenfeuer mit „Mazzen-Spiel“
Debatte: „Wie sieht Haiders Erbe aus?“
Politikern sollen „Manieren“ beigebracht werden
Die im Landhaushof aufgestellte Mazze richtet sich gegen die Landespolitik. Initiator ist Gerhard Leeb: „Nachdem alles andere scheinbar in Kärnten nichts nützt, haben wir gemeinsam mit Seppi Götz versucht, eine Änderung auf diese Art und Weise herbeizuführen. Es ist Ausdruck des Protests und des Wunsches, den Politikern wieder Manieren beizubringen“.
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Bannmeile galt auch für die „Mazze“
Immerhin bis 11.00 Uhr durfte die Mazze am Donnerstag im Landhaushof verweilen, zu Beginn der Landtags-Sondersitzung musste sie das Feld aber räumen. Präsident Josef Lobnig erklärte, warum: „Wenn offizielle Landtagssitzungen stattfinden sind Demonstrationen und Kundgebungen jeder Art in der Bannmeile verboten. Daher ist diese Maßnahme zu Sitzungsbeginn abzustellen. Es ist abe keine offizielle Demonstration mit Bürgerbeteiligung, sondern findet in einer ruhigen Form statt. Wenn es eine Bürgerbeteiligung gäbe, müsste ich diese Aktion ebenfalls untersagen“.
100 Bürger schlugen Nägel in die „Mazze“
Parteipolitisch vereinnahmen lassen will sich Gerhard Leeb mit seiner „Mazze“ nicht – trotzdem haben bereits mehr als 100 Bürger dem Brauch gemäß Nägel in den Stamm geschlagen und damit das Anliegen nach Neuwahlen unterstützt. Zu diesem Zweck - der Durchsetzung von Neuwahlen - kam der Kärntner Landtag am Donnerstag zum dritten Mal zu einer Sondersitzung zusammen: Rot, Schwarz und Grün besitzen im Landtag zwar die Mehrheit, mit ihrem Auszug werden die Freiheitlichen aber aller Voraussicht nach die Abstimmung zum dritten Mal boykottieren: ein Beschluss ist nur unter Anwesenheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten möglich.
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