Aufregung um Pflegenachforderungen

Die Sozialabteilung des Landes fordert von Personen, die in einem Alters- oder Pflegeheim waren und jetzt wieder zu Hause sind, Betreuungskosten nach. Eine 80-jährige Pensionistin soll 24.000 Euro zahlen.

Eine 80 Jahre alte Mindestpensionistin traute ihren Augen nicht, als sie den Brief von der Sozialabteilung las. Darin stand: „Für Ihren Aufenthalt im Altenwohn- und Pflegeheim wurden vom Land Kärnten Betreuungskosten in der Höhe von 24.000 Euro abzüglich aller getätigten Eigenleistungen getragen. Dies wird Ihnen zur Kenntnis gebracht mit dem Ersuchen, mitzuteilen, ob beziehungsweise in welcher Weise ein Rückersatz möglich ist.“

Dem Schreiben war ein Erlagschein beigelegt und es wurde darauf hingewiesen, dass auch Ratenzahlung möglich sei.

Ragger: Standardschreiben

Für die Volksanwaltschaft in Wien ist das Schreiben nicht ganz nachvollziehbar. Die Einkommens- und Vermögenswerte würden ohnehin bei Eintritt in ein Pflegeheim vom Land überprüft. Laut telefonischer Auskunft von Ragger handle es sich um ein Standardschreiben. Denn das Land sei nach Paragraph 47 verpflichtet, ausgetretenen Heimbewohnern die Kosten mitzuteilen.

Es könnte ja sein, dass sich in der Zwischenzeit die Vermögenswerte der Betroffenen geändert haben. Dann müsste der Betrag beglichen werden. Ein Interview mit dem ORF zu diesem Thema lehnte Ragger jedoch ab. Man habe aber bereits die Form des Schreibens geändert, um künftig Missverständnisse zu vermeiden.

Weiter warten auf Pflegeanwalt

Nach wie vor gibt es aber für Fälle wie diese keinen neutralen Ansprechpartner. Von Ragger wurde zwar im Mai angekündigt, dass Kärnten nun - vier Jahre nach dem einstimmigen Beschluss im Landtag - einen Pflegeanwalt erhalte und das diese Funktion Patientenanwalt Erwin Kalbhenn übernehmen würde. Kalbhenn hat aber bis heute nichts von Ragger gehört.

Das Schreiben:

Pflegerückforderung Brief

ORF