50 Millionen-Klage: Kulterer darf hoffen
Nachdem Kulterer-Anwalt Ferdinand Lanker die Frist für die Klagebeantwortung „aufgrund eines technischen Fehlers“ verpasst hatte, drohte ein Versäumnisurteil, mit dem die Hypo als Klägerin recht bekommen hätte. Zumindest diese Gefahr ist nun vom Tisch, wie die „Wiener Zeitung“ am Dienstag berichtete.
Richterin gab „Wiedereinsetzungsantrag“ statt
Die zuständige Richterin am Landesgericht Klagenfurt gab laut dem Blatt vor wenigen Tagen einem Wiedereinsetzungsantrag statt. Die Klagebeantwortung gelte damit als ordnungsgemäß eingelangt. Der Beschluss sei überdies nicht anfechtbar und damit rechtskräftig. Kulterer ist einer von dreizehn Beklagten in dem Verfahren.