Hotline für Fragen zum Pflegeregress
Angehörige können sich erkunden, wie hoch ihr jeweiliger Kostenbeitrag sein wird. Dieser hänge von Einkommen und bestehenden Unterhaltspflichten ab, so Sozial-Landesrat Christian Ragger.
Nähere Infos zu Kostenbeitrag
Unter der Telefonnummer 0463/536 57408 kann jeder erfahren, wie hoch der Kostenbeitrag für sein Elternteil, das im Pflegeheim versorgt wird, ab 1. Juli vorgeschrieben sein wird. Dafür wurde auch eine eigene EDV-Berechnung installiert.
Ragger: Sozial faires System
Ragger spricht von einem fairen sozialen System. Personen ohne Unterhaltspflicht würden tendenziell mehr zahlen, als jene, die für Ehegatten ohne eigenes Einkommen und für Kinder zu sorgen haben. Für die Kosten sei das jeweilige Nettoeinkommen maßgebend. Der Betrag 1.160 Euro werde dann laut Modell abgezogen. Die Summe, die übrig bleibt, unterleige dann der Bemessung für den Kostenbeitrag.