Hypo: Wirtschaftsprüfer belasteten Angeklagte

Wirtschaftsprüfer von Deloitte Wien haben am Mittwoch beim Kärntner Hypo-Prozess am Landesgericht Klagenfurt zwei der Angeklagten, die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, belastet.

Die Zeugen hätten über die Finanzierungskonstruktion der Vorzugsaktien in Liechtenstein kaum Informationen bekommen und zur ihrer Absicherung Zusatzerklärungen einfordern müssen, sagten Michael Vertneg und Gottfried Spitzer.

„Beilage zur Vollständigkeitserklärung ist unwahr“

Eine dieser Zusatzerklärungen, eine Beilage zur Vollständigkeitserklärung, in der Kulterer und Striedinger die Involvierung der Hypo Liechtenstein in die Finanzierung der Vorzugsaktien dezidiert ausgeschlossen hatten, sei aufgrund seines heutigen Wissensstandes unwahr, erklärte Vertneg im Gerichtssaal. Bei ihm hatte der ehemalige Hypo-Mitarbeiter Daniel Lobnik eine Stellungnahme zur Aktienemission und zur Frage, ob diese auch aus dem Konzern heraus finanziert werden könne, eingeholt. Lobnik hatte sich bei seiner Einvernahme am Dienstag in diesem Zusammenhang an nichts mehr erinnern können.

Wieder Berufung auf Gutachten

Diese Rechtsfragen seien eher ungewöhnlich gewesen, meinte Spitzer bei Gericht. Vertneg hatte die umstrittene Finanzierung in seinem Gutachten als unter bestimmten Voraussetzungen möglich bezeichnet, empfahl jedoch das Einholen einer Stellungnahme der Finanzmarktaufsicht. Nach dieser Empfehlung hatte Vertneg nichts mehr von der Hypo gehört und war davon ausgegangen, dass man von dem Modell wieder abgerückt sei, so der Zeuge. Das Gutachten wurde im Laufe des Prozesses bereits mehrfach zitiert. Vertneg hatte es für die Auditor Treuhand geschrieben, die schon damals Teil von Deloitte war.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 sei er wieder auf die Konstruktion mit Liechtenstein gestoßen und habe daraufhin begonnen, Fragen zu stellen, so Vertneg. Doch die Prüfer hätten kaum Informationen bekommen, die Vorstände hätten sich auf das strenge liechtensteinische Bankgeheimnis berufen. In einem Telefonat wollte Vertneg dann von Steuerberater Hermann Gabriel, der mit dem Anwalt Gerhard Kucher und den beiden Ex-Vorständen wegen Untreue auf der Anklagebank sitzt, wissen, ob es eine konzerninterne Finanzierung der Vorzugsaktien gegeben hätte. Aber auch in diesem Gespräch sei der Punkt offen geblieben, sagte der Wirtschaftsprüfer vor Gericht.

Auch in Liechtenstein keine Antworten bekommen

Spitzer sagte, er habe Striedinger auf das Thema angesprochen, sei jedoch an den Leiter der Hypo Liechtenstein weitergereicht worden, der die Auskunft verweigert habe. In einem anschließenden Gespräch in Liechtenstein, bei dem auch Gabriel dabei gewesen sei, sei er wiederum auf das liechtensteinische Bankgeheimnis hingewiesen worden und habe keine Antworten erhalten.

Da es keine ausreichenden Informationen gegeben habe, habe man eine alternative Absicherung finden müssen. Diese sei die Beilage zur Vollständigkeitserklärung gewesen, sagten die Prüfer. Weiters habe man auch von anderen Personen ähnlich lautende Erklärungen unterschreiben lassen. Solche Beilagen seien nicht die Norm, kämen aber immer wieder vor, um ausreichende Prüfungssicherheit zu erhalten, meinte Spitzer. Ansonsten hätte es Probleme bei der Eigenmittel-Anrechenbarkeit geben können.

Vertneg: Geld im Kreis geschickt

Aus der Sicht Vertnegs, der den Bankensektor als sein Spezialgebiet bezeichnete, ist beim Vorzugsaktiendeal Geld im Kreis geschickt worden. Ein solches Modell habe er in seiner Tätigkeit noch nicht gesehen, meinte er.

Die Verteidiger versuchten im Gegenzug die Eigenmittel-Kompatibilität dieser Konstruktion zu beweisen. Sie konfrontierten den Zeugen Vertneg ausführlich mit rechtlichen Detailfragen und versuchten seine Glaubwürdigkeit zu erschüttern.

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