Ex-Hypo-Vorstände weisen Vorwürfe zurück

Mit der Befragung der Hauptangeklagten, der Ex-Hypo-Vorstände Günter Striedinger und Wolfgang Kulterer, wurde am Mittwoch der Hypo-Prozess am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Sie haben die Vorwürfe wie erwartet zurückgewiesen.

Richterin Sabine Roßmann befragte beim zweiten Tag des Strafverfahrens „Hypo III“ am Mittwoch die beiden Ex-Vorstände Striedinger und Kulterer ausführlich und einzeln zu ihrer Rolle im Lichtensteiner „Geld-Kreisverkehr“. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden sowie den mutmaßlichen Beitragstätern Steuerberater Gabriel und Rechtsanwalt Kucher vor, mit dieser undurchsichtigen Geldtransaktion die Bank um 5,5 Millionen Euro geschädigt zu haben. Mit dem risikolosen Scheingeschäft wollte man dafür sorgen, dass die chronisch kapitalschwache Bank besser dasteht, so der Staatsanwalt.

Kulterer: „Hätte bei Zweifeln Modell abgelehnt“

Wolfgang Kulterer wurde am Nachmittag ausführlich zu seinem Platz im Liechtensteiner Geldkarrussell befragt. Seine Antworten fielen ebenso ausführlich aus und er blieb dabei: die gewählte Konstruktion mit konzerneigenem Hypo-Geld, das über elf Anstalten in Liechtenstein im Kreis geschickt wurde, sei in Ordnung gewesen.

„Hätte ich damals Zweifel gehabt, hätte ich das Modell abgelehnt“, sagte Kulterer. Steuerberater Gabriel und Rechtsanwalt Kucher hätten die Rechtmäßigkeit jedoch stets bestätigt. Die beiden sind in der Causa als Beitragstäter angeklagt.

Kulterer will Wirtschaftsprüfer vertraut haben

Kulterer will jenes bankinterne Gutachten, das der Staatsanwalt am Dienstag als belastend vorgelegt hatte, nicht gekannt haben. Demnach wäre das von der Hypo gewählte Modell nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich gewesen. Keine davon soll eingehalten worden sein. Kulterer sagte, er habe dieses Gutachten zum ersten Mal im Strafakt gesehen.

Kulterer rechnet mit Freispruch

Kulterer zeigte sich am Dienstag überzeugt, dass sich alle Vorwürfe als unberechtigt herausstellen würden. Aus seiner Sicht wurde die Bank bei dem Geschäft keineswegs geschädigt, im Gegenteil, sie hätte Millionengewinne erzielt. Kulterer rechnet deswegen mit einem Freispruch.

Richterin Sabine Rossmann legte Kulterer schließlich eine von ihm unterzeichnete Beilage zum Jahresabschluss der Hypo 2004 vor. Darin heißt es, die Hypo Liechtenstein sei in die Finanzierung der Vorzugsaktien weder direkt noch indirekt eingebunden gewesen. Laut Kulterer habe dieses Schreiben ein Wirtschaftsprüfer vorgelegt - er habe diesem vertraut und sich darauf verlassen. Er sei aber auch jetzt noch überzeugt, dass der Inhalt in Ordnung sei, sagte Kulterer.

Günther Striedinger und Wolfgang Kulterer

ORF

Striedinger hatte „nie Bedenken“

Von Günther Striedinger wollte die Richterin am Vormittag wissen, warum für die Kapitalerhöhung 2004 die undurchsichtige Konstruktion über zwölf verschiedene Anstalten in Liechtenstein gewählt wurde. Aus steuerrechtlichen Gründen, zum Wohle der Bank, sagt Striedinger. Steuerberater Hermann Gabriel habe die Idee ins Spiel gebracht. Dieser sei ein absoluter Experte im Banken- und Steuerrecht, er habe bestätigt, dass die Hypo so zu frischem Eigenkapital komme, sagte Striedinger. Selbst habe deshalb nie Bedenken gehabt.

Möglicher Knackpunkt im Verfahren ist ein bankinternes Gutachten. Dieses hält den von der Hypo damals gewählten Weg zwar für möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Laut Staatsanwalt sei keine dieser Bedingungen eingehalten worden. „Ich glaube nicht, dass ich dieses Gutachten gelesen habe, es ist auch nicht von mir ausgegangen“, sagte Striedinger dazu.

Striedinger in Argumentationsproblemen

In Argumentationsprobleme geriet Striedinger, als ihm Richterin Roßmann eine von ihm und den anderen Vorständen unterschriebene Zusatzerklärung zum Jahresabschluss der Bank 2004 vorlegt. Der Inhalt kurz gefasst: Die Hypo International sei in die Finanzierung der Kapitalerhöhung über Liechtenstein weder direkt noch indirekt eingebunden gewesen. „Das Schreiben hat der Wirtschaftsprüfer aufgesetzt, ich habe es inhaltlich nicht hinterfragt“, sagt Striedinger. Der Wirtschaftsprüfer habe nur belegen wollen, dass es sich nicht um eine verdeckte Treuhandkonstruktion der Bank handle. Erst auf mehrmalige Nachfrage sagt Striedinger, das Schreiben sei inhaltlich richtig.

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