Subvention: Arbeiterkammer klagt Land

Die Arbeiterkammer hat gegen das Land eine Klage eingebracht. Grund ist eine ausstehende Subvention für den AK-Konsumentenschutz. Damit sei das Land vertragsbrüchig geworden. Die Subvention betrug jährlich 363.000 Euro. Das Land sieht der Klage gelassen entgegen.

Der AK sei bis dato als einzige Konsumentenschutz-Einrichtung des Landes eine Förderung des Landes gewährt worden, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der AK. Im Rahmen eines Vertrages zur Arbeitnehmerförderung des Landes seien jährlich rund 363.000 Euro zugesichert worden.

AK: Zahlungen wurden 2011 eingestellt

Nachdem das Land den Vertrag 2009 gekündigt habe, seien 2011 die Zahlungen für den Konsumentenschutz eingestellt worden. Nach Rechtsansicht der AK ist das Land damit vertragsbrüchig geworden, es wurde eine Klage beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht.

„Bei der Konsumentenberatung handelt es sich um keine Maßnahme der Arbeitnehmerförderung im Sinne des Kärntner Arbeitnehmerförderungsgesetzes, sondern um einen völlig separaten Bereich“, heißt es in dem Klagsschreiben der AK. Und weiter: „Die von der klagenden Partei ebenfalls durchzuführende Konsumentenberatung wurde mit dem Kündigungsschreiben der beklagten Partei vom 16.12.2009 nicht aufgekündigt.“

2011 wurden 32.000 Beratungen durchgeführt

Um die Kärntner Bevölkerung weiterhin umfassend im Konsumentenschutz beraten zu können, sah man sich gezwungen, den Gerichtsweg zu beschreiten, sagt AK-Präsident Günther Goach.

Ein umfassender Konsumentenschutz sei unverzichtbar, das würden die Beratungszahlen bestätigen. Allein 2011 seien 32.000 Beratungen durchgeführt worden, mehr als die Hälfte der Beratenen seien keine AK-Mitglieder gewesen. Im Vorjahr habe die AK mit ihrer Beratung Konsumenten über eine Million Euro erspart, so Goach.

Land sieht Klage gelassen entgegen

Dem Land Kärnten liegt die Klage zwar bisweilen nicht vor, grundsätzlich sieht man einem gerichtlichen Verfahren in dieser Angelegenheit aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung des Vertrages jedoch gelassen entgegen.

„Die Art und Weise, wie die AK mit dem Thema Förderungen umgeht, zeigt einmal mehr, dass es richtig war, Abwicklung und Administration der verschiedenen Arbeitnehmerförderungen zurück zum Land zu holen. In den letzten Jahren hat die AK Kärnten gut damit verdient, Verwaltungskostenbeiträge von der öffentlichen Hand zu kassieren“, stellt Landeshauptmann Gerhard Dörfler fest.

Döfler erklärt weiter: „Nachdem wir festgestellt haben, dass die Förderungen auch mit weit weniger Aufwand und somit deutlich günstiger administriert werden können, haben wir den Vertrag mit der AK Kärnten gekündigt. Dass die AK darüber nicht erfreut ist, verstehe ich grundsätzlich - hier jedoch den Klagsweg zu beschreiten halte ich für völlig überflüssig.“

Maßnahmen wurden bereits 2010 gesetzt

Nachdem man nach eingehenden Überprüfungen im Jahr 2009 im Rahmen der Budgetkonsolidierung zu dem Schluss gekommen ist, die Förderungsabwicklung von Pendlergeld, Bildungsscheck sowie Wohnbau und Konsumentenschutz könnte im Land eingegliedert und damit deutlich kostengünstiger vollzogen werden, wurde der Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Arbeiterkammer mit Ende 2010 gänzlich aufgekündigt.

Von der Kündigung sind sämtliche Bereiche der direkten wie indirekten Förderungen für Arbeitnehmer betroffen, wozu eben auch der Bereich des Konsumentenschutzes zählt. Dörfler dazu: „Wegen der zahlreichen, vielfach sehr polemischen und unsachlichen Berichte von Seiten der AK Kärnten zum Thema der Arbeitnehmerförderung in den letzten Wochen und Monaten verhärtet sich bei mir der Eindruck, dass es vielmehr um parteipolitische und persönliche Aufmerksamkeit des Präsidenten Goach geht und weniger um die Sache selbst oder die Konsumenten und Arbeitnehmer.“

Dörfler zeigt Bedauern

Wenn die AK meine, dieses Thema könne nur vor Gericht geklärt werden, sei dies bedauerlich. Die Summen, die für ein meines Erachtens aussichtloses Verfahren aufgewendet werden müssten, sollten besser den Konsumenten zugeführt werden und nicht den Gerichten und Rechtsanwälten, so Dörfler.

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