Bärentöter-Prozess: Freispruch

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch der Prozess gegen jenen Kärntner Jäger fortgesetzt worden, der den Bären Roznik 2009 gewildert haben soll. Der Prozess endete mit einem Freispruch im Zweifel, es gab keine eindeutigen Beweise.

Am Mittwoch wurde der 48-jährige Mann am Landesgericht Klagenfurt im Zweifel freigesprochen. Staatsanwalt Franz Simmerstatter hatte ihm vorgeworfen, Ende Mai 2009 den Braunbären „Roznik“ im Grenzgebiet zu Slowenien erlegt zu haben. Richterin Michaela Sanin sah die Schuld des gelernten Fleischhauers aber nicht als erwiesen an.

„Mosaiksteine ergeben ein Bild“

Die Anklage warf dem Mann vor, das Tier geschossen, fachmännisch zerteilt und mit seinem Traktor abtransportiert zu haben. „Viele Mosaiksteine als Beweise ergeben gemeinsam das Bild, dass der Angeklagte der Täter war und verurteilt gehört“, sagte Simmerstatter. „Außerdem hatte er angegeben, am Abend der Tat in Klagenfurt gewesen zu sein, was laut Rufdatenerhebung nicht stimmt.“

Zeugen wollten Schuss gehört haben

Vier Zeugen hatten angegeben, einen Schuss aus der Richtung des Anwesens des Angeklagten gehört zu haben. Die Decke, in der der Kadaver des Bären ohne Haut, Kopf und Tatzen in einem Bachbett im slowenischen Logartal (Logarska Dolina) abgelegt worden war, hatten die Zeugen dem Angeklagten zugeordnet. „Im Kofferraum des Angeklagten wurden Fasern dieser Decke gefunden“, sagte der Staatsanwalt.

Verteidiger: Angeklagter ist Sündenbock

Ganz anders argumentierte Verteidiger Maximilian Motschiunig. „Der einzige Fehler des Angeklagten war die Falschangabe seines Aufenthaltsortes des möglichen Tatabends. Er wollte einer Vorverurteilung seiner Verwandten, mit denen er teilweise verfeindet ist, entgehen“, erklärte er in seinem Plädoyer.

„Mein Mandant ist in seinem Dorf der Sündenbock für vieles - es gibt keinen direkten Beweis, dass er der Täter war.“ Die gefundene Decke „ist alles andere als ein Unikat“.

Kein Nachweis für Peilsender?

Auch gebe es keinen Nachweis, dass der mit einem Peilsender ausgestattete Bär tatsächlich am 30. Mai, dem Tag seiner letzten Ortung, getötet worden sei. "Er hätte auch in einem Funkloch sein können.

Die Analyse des Verwesungsgrades hat auch ergeben, dass das Tier am 11. Juni, an dem es tot gefunden wurde, seit sieben bis neun Tagen tot war - also wurde der Bär zwischen dem zweiten und vierten Juni erlegt", so der Anwalt.

Keine Beweise im Haus

Da der Kadaver des Tieres gekühlt worden sein könnte, wurden Kühlhäuser der Umgebung untersucht. Spuren wurden allerdings keine gefunden. Auch am Grundstück, im Haus und am Traktor des im Zweifel Freigesprochenen hatten die Kriminalisten keine Beweise gefunden.

Zerstrittene Familie

„Die Familie des Angeklagten ist tief zerrüttet. Die Aussagen der Verwandten als Zeugen sind daher nicht so wesentlich“, begründete Richterin Sanin den Freispruch im Zweifel.

„An der Decke, in der der Kadaver eingewickelt war, wurden keine Spuren des Angeklagte gefunden. Insgesamt ergibt sich keine geschlossene Indizienkette der Beweise.“ Auch das Fell des Bären sei nie gefunden worden, die zahlreichen DNA-Untersuchungen hätten keine belastenden Ergebnisse gebracht, sagte Sanin.

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