Bisher 36 „Homo-Ehen“ in Kärnten

Seit zwei Jahren gibt es für homosexuelle Paare in Österreich die Möglichkeit, auch rechtlich den Bund fürs Leben einzugehen. In Kärnten haben das bisher 36 gleichgeschlechtliche Paare genutzt - „getraut“ haben sich vorwiegend Männer.

Von den 36 gleichgeschlechtlichen Paaren, die in Kärnten den Bund fürs Leben geschlossen haben, waren es 25 männliche und 11 weibliche Paare, die Vorurteile und Kritiker hinter sich gelassen haben und vor dem Gesetz eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen sind.

Wunsch nach Anonymität bedingt „Landflucht“

Augenscheinlich scheint es bei Homo-Partnerschaften so etwas wie eine Landflucht zu geben. Man „traut“ sich eher in der Anonymität der größeren Städte als auf dem Land, wo jeder jeden kennt. Wohl auch deshalb führen „Klagenfurt Stadt“ und „Klagenfurt Land“ die Statistik mit 22 eingetragenen Partnerschaften an; in der Stadt Villach leisteten bisher neun gleichgeschlechtliche Paare ihre Unterschriften. In Feldkirchen, Wolfsberg und Villach Land gab es bisher weder eine Anfrage, noch eine gleichgeschlechtliche Trauung. In Völkermarkt, Hermagor und St. Veit gab es jeweils eine Trauung, in Spittal an der Drau zwei gleichgeschlechtliche Paare.

Feierliche Zeremonie nach Protesten

Nach anfänglichen Protesten finden die Zeremonien auch nicht mehr in Nebenräumen statt, sondern in einem feierlichen Rahmen. In Klagenfurt wird der Festakt im Europahaus durchgeführt, in Villach im Festsaal des Standesamtes. In den meisten Fällen gibt es den Wunsch nach einer feierlichen Zeremonie

Fehlender Bindestrich diskriminiert

Ein gleichgeschlechtliches Paar, das im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft einen Doppelnamen wählt, hat einen Anspruch darauf, dass zwischen beiden Namen ein Bindestrich gesetzt wird. Der Verfassungsgerichtshof hat erst im November des Vorjahres einen entsprechenden Entscheid dazu veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt war es üblich, die Namen gleichgeschlechtlicher Paare, im Gegensatz zu jenen von Ehepaaren, ohne Bindestrich zu schreiben. Das sei diskriminierend, so der VfGH: Denn der Träger eines solchen Namens werde durch den fehlenden Bindestrich als homosexuell geoutet.

Noch einen Vorstoß gab es im vergangenen Jahr: Gesundheitsminister Alois Stöger hat angeregt, Homosexuellen Frauen die künstliche Befruchtung zu erlauben, nach derzeitiger Rechtslage ist dies verboten.