Verfassungsklage gegen Bettelverbot

SPÖ und Grüne haben eine Verfassungsklage gegen das Bettelverbot in Kärnten eingebracht. Unverständlich für die FPK, weil dieses den „Menschenhandel bekämpfe“, das Betteln mit Kindern verbiete und aggressives Betteln unter Strafe stelle.

Das Bettelverbot sei „absolut notwendig“, die Klage dagegen ein „billiges wie menschenverachtendes Politmanöver“, so FPK-Klubobmann Gernot Darmann in einer Aussendung am Dienstag.

Auch die ÖVP bekäftigte, dass es ein Bettelverbot in Kärnten „nur für
mafios agierende Bettlerbanden“ gebe. „Betteln ist in Kärnten nach wie
vor erlaubt, in der Öffentlichkeit von einem allgemeinen Bettelverbot zu reden ist bewusste Täuschung der Bevölkerung“, so ÖVP Landesparteisekretär Achill Rumpold.

Gewerbsmäßiges Betteln per Gesetz verboten

FPK und ÖVP hatten gemeinsam das Gesetz, das Betteln „in gewerbsmäßiger Weise“ verbietet, im Frühjahr im Landtag beschlossen. „Betteln ist aber per se gewerbsmäßig und das Verbot daher verfassungswidrig“, so die Grünen-Mandatarin Barbara Lesjak und SPÖ-Abgeordnete Ines Obex-Mischitz am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.

SPÖ/Grüne: Betteln „ein Menschenrecht“

Sie orten ein „generelles Bettelverbot über die Hintertür, das die Grundrechte verletzt“. Betteln sei ein Menschenrecht und gefährde die Sicherheit nicht, wie FPK und ÖVP behaupten würden. „Statt der Ursachen werden arme Menschen bekämpft“, sagte Lesjak. „Armut ist nicht verbietbar“, meinte Obex-Mischitz. „Die Skandale, die es in Kärnten gibt, sind weit unangenehmer als einige Bettler in Fußgängerzonen“, so die Politikerinnen unisono.

Die Beschwerde gegen das Gesetz wurde über einen sogenannten Drittelantrag eingebracht - ein Drittel der Landtagsabgeordneten kann Beschwerde zu einem Gesetz einreichen.

Anwältin: Erlass durch Landtag „kompetenzwidrig“

Die von den Parteien engagierte Wiener Rechtsanwältin Eva Pentz von der Kanzlei Windhager erklärte: „Das generelle Bettelverbot, das sich aus dem Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns ergibt, ist verfassungsbedenklich und grundrechtswidrig.“

Durch das Gesetz werde die Erwerbsfreiheit eingeschränkt und das Recht auf Achtung der Privatsphäre ebenso verletzt wie der Gleichheitsgrundsatz. „Auch ist der Erlass durch den Kärntner Landtag kompetenzwidrig, denn Bettelei gibt es nicht nur in Kärnten“, sagte Pentz. Das gelte auch für die anderen Bundesländer, die ein Bettelverbot erlassen haben.

Ergebnis im Frühjahr 2012

Mit einem Ergebnis der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs sei im Frühjahr 2012 zu rechnen. In Wien, wo es eine ähnliche Beschwerde gegen das beschlossene Bettelverbot gibt, sei noch heuer mit einem Ergebnis zu rechnen. „Dort hat allerdings eine Bettlerin Beschwerde eingebracht, weil sie mit den Sozialleistungen alleine nicht überleben kann“, so Pentz.