AvW-Anleger klagen nun Aufsichtsrat

Die Causa AvW ist mit der Verurteilung von Wolfgang Auer-Welsbach im Jänner noch nicht ausgestanden. 12.500 Anlegen sitzen auf de facto wertlosen Genussscheinen. Nun soll der ehemalige AvW-Aufsichtsratsvorsitzende geklagt werden.

Neben Wolfgang Auer-Welsbach sehen Anlegeranwälte bereits die Hausbank der AvW oder den Wirtschaftsprüfer als Haftungsadressaten. Auch die Republik wurde wegen mutmaßlichen Versagens der Finanzaufsicht verklagt. Nun zerren 100 Anleger auch den Aufsichtsratschef des mittlerweile pleite gegangenen Firmenkonglomerats vor den Kadi. Dieser bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Anwalt: jemand muss für Schaden einstehen

„Wenn man sich auf alle Prüfungsinstanzen verlässt und dann wird man verlassen, muss man sich schon fragen, ob da nicht doch jemand für den Schaden einstehen soll“, sagte der Wiener Anlegeranwalt Andreas Pascher, der etwa 400 mutmaßlich geschädigte AvW-Investoren vertritt.

Pascher hat bereits Verfahren gegen den AvW-Vorstand angestrengt, ebenso den Steuerberater, den Wirtschaftsprüfer, die Republik sowie gegen die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt (RBB). Urteile liegen noch keine vor, meldet die Austria Presse Agentur.

Klage gegen Aufsichtsratschef

In den nächsten Tagen will er eine weitere Klage einbringen, und zwar gegen Rudolf Rheindt, langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der AvW Invest AG sowie der AvW Gruppe AG. Der Vorwurf: „Er hat seine Pflichten, zu beaufsichtigen und zu hinterfragen, verletzt“, sagte Pascher. In einer Musterklage für 100 Anleger heißt es, dass der Beklagte schon lange vor Auffliegen der Anlegeraffäre im Jahr 2008 „die Illiquidität und die Malversationen im Unternehmen erkennen (hätte) müssen und können. Er hat aber nichts unternommen, sondern alles geduldet.“

„Sind keine Hellseher“

Rheindt wehrt sich: „Der Aufsichtsrat ist kein Hellseher, sondern muss sich nach Experten richten. Das hat auch unser Aufsichtsrat getan. Die FMA (Finanzmarktaufsicht, Anm.) und Wirtschaftsprüfer haben bestätigt, dass alles in Ordnung war“, sagte er auf APA-Anfrage.

In der Klage wird Rheindt angekreidet, an der Bildung des AvW-Genussscheinkurses mitgewirkt zu haben, „indem er sich einmal im Monat mit Dr. Auer-Welsbach traf und auf Basis der Vermögenswerte der AvW Invest AG eine Kurswertberechnung erstellte“. Auer-Welsbach hatte im Strafverfahren gestanden, den Kurs manipuliert zu haben. Rheindt dazu: „Ich habe nie an irgendeiner Kursbildung teilgenommen. Der Kurs wurde an der Frankfurter Börse gebildet.“

Aufsichtsrat forderte Kontrollen

Auch den Vorwurf, das fehlende interne Kontrollsystem bei der AvW nicht beanstandet zu haben, weist Rheindt von sich. „Das Gegenteil war der Fall“, auf Wunsch des Aufsichtsrats sei ein Kontrollsystem implementiert worden.

Anwalt Pascher führt in der Klage auch den 1:7-Genussschein-Split im Jahre 1999 ins Treffen. Dieser „hätte den Anlegern zu Gute kommen sollen, was er aber tatsächlich nicht tat“; und der Aufsichtsratschef hätte dagegen etwas unternehmen müssen. Rheindt sieht hier keine Verantwortung bei sich: „Wenn auf Aktienrecht spezialisierte Anwaltskanzleien das so bestätigen, können wir nichts dagegen tun.“ Das gehe jedem Aufsichtsrat so.