Lohndumping: Slowenien erhebt Beschwerde

Slowenische Unternehmer haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das neue österreichische Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingereicht, sie orten Diskriminierung. Sie werden von Kärntner Anwälten vertreten.

Das österreichische Gesetz tritt großteils mit 1. Jänner 2017 in Kraft und soll sicherstellen, dass von ausländischen Firmen nach Österreich entsandte Arbeitnehmer zumindest gleich gut entlohnt werden wie in Österreich beschäftigte Menschen. Dazu wird die grenzüberschreitende Verfolgung von Firmen, die ihren Mitarbeitern nicht die korrekte Entlohnung bzw. Sozialabgaben zukommen lassen, erleichtert.

Die am Mittwoch in der Wirtschaftszeitung „Finance“ geäußerte Kritik von mehr als hundert slowenischen Unternehmen daran zielt insbesondere auf die Ausweitung der Auftraggeberhaftung im Bau-Bereich für Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer. Demnach wird künftig ein österreichischer Auftraggeber, der Bauleistungen bei einem ausländischen Unternehmen beauftragt, für die Lohnansprüche der ausländischen Arbeitnehmer haften. Weil dies für inländische Firmen nicht gilt, fühlen sich slowenische Unternehmen diskriminiert.

Anwälte orten Verstoß gegen EU-Recht

Vertreten werden die slowenischen Firmen von der Rechtsanwaltskanzlei Grilc-Vouk-Skof, die sie im November zu einem gemeinsamen Auftritt vor der EU-Kommission eingeladen hat, wie aus ihrer Facebook-Seite hervorgeht. Die Klagenfurter Kanzlei, die auch in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana einen Standort hat, ist der Auffassung, dass die österreichische Regelung gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt.

„Wir beschäftigen uns bereits seit Jahren mir der Regelung zur Bekämpfung des Sozialdumpings. Offensichtlich musste es zu einer kritischen Masse kommen, damit sich jetzt endlich was bewegen wird. Mit dem neuen Jahr werden die Bedingungen und Strafen nämlich noch verschärft“, sagte Anwalt Rudi Vouk laut „Finance“.

Die Unmenge an österreichischen Vorschriften würde gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoßen, sagt der Anwalt. So müsste ein Bauarbeiter aus Slowenien unzählige Dokumente mitführen, etwa Arbeitsvertrag, Versicherungsbestätigung, Lohnzahlungnachweis, Qualifikationsnachweis und eine Stundenaufzählung – und das alles auf Deutsch übersetzt.

Strafen stark angehoben

Österreich habe in den vergangenen Jahren die Bedingungen für grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen allmählich verschärft, hieß es in einem Schreiben der Anwaltskanzlei an die slowenischen Unternehmen. Demnach wurden die angedrohten Geldstrafen für österreichische Auftraggeber in den vergangenen Jahren stark angehoben. Noch vor fünf Jahren gab es für kleinere Vergehen und formelle Fehler, wie zum Beispiel für ein fehlendes Papier bei den Lohnunterlagen, Geldstrafen bis maximal 730 Euro. Heute drohen 2.000 bis 20.000 Euro pro eingesetztem Arbeitnehmer. Dazu werden Auftraggebern vorläufige Sicherheiten auferlegt.

Slowenische Firmen befürchten, dass sie durch die Vorschriften keine Aufträge am österreichischen Markt mehr bekommen werden und dass Auftraggeber lieber inländischen Subunternehmen beauftragen, auch wenn diese nicht so günstig wären wie ausländische. Deswegen haben sie sich bereits an slowenische Behörden gewandt, die ihr Anliegen bei Kontakten mit der österreichischen Seite thematisieren. Anfang Dezember hob so der slowenische Außenminister Karl Erjavec die Sorgen über das neue Gesetz bei der Sitzung des Gemeinsamen Komitees Slowenien-Steiermark hervor.

WK: Schutz heimischer Firmen

Klaus Peter Kronlechner von der Kärntner Wirtschaftskammer spricht von Schutzmaßnahmen der heimischen Betriebe, da das Lohnniveau ausländischer Firmen definitiv anders sei. Fünf bis sieben Euro würden ausländische Fachkräfte am Bau pro Stunde bekommen, österreichischen Arbeitern würden mindestens 15 Euro pro Stunde bekommen. In Österreich seien eben die Lohnnebenkosten höher, „solange es diese Ungleichheiten gibt, wird es kein einheitliches Lohnniveau geben.“ Je nachdem wie die EU- Kommission über die Beschwerde der slowenischen Firmen entscheidet, am Ende könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich stehen.

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