Causa Birnbacher: Verurteilte müssen zahlen

In der Causa Birnbacher, deren Schuldsprüche vom OGH bestätigt wurden, gibt es Schadenersatzforderungen an drei der vier Verurteilten. Die Kärntner Landesholding hatte sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und will 5,7 Mio. Euro plus Gutachter-Kosten zurück.

Es geht um die Verfahren gegen Steuerberater Dietrich Birnbacher, Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und die beiden ehemaligen Landesholding-Vorstände Hansjörg Megymorez und Gert Xander. Von diesen will die Landesholding die 5,7 Millionen Euro zurück, die von Birnbacher für sein Hypo-Gutachten zuviel kassiert wurden sowie die Kosten für die Gutachten, die zur Untermauerung des Birnbacher-Gutachtens erstellt wurden.

Xander in Privatkonkurs

Diese Ansprüche wurden auch vom Obersten Gerichtshof anerkannt, mit einer Ausnahme: Gert Xander, der bereits seit Anfang Jänner seine Haftstrafe von 21 Monaten aus dem Styrian-Spirit-Verfahren absitzt, die er im Verfahren um die Kreditvergabe der Hypo an die Pleitefluglinie Styrian Spirit erhielt. Xander meldete mittlerweile Privatkonkurs an, daher hob der OGH am 11. März den Privatbeteiligten-Zuspruch der ersten Instanz auf - mehr dazu in Causa Birnbacher: OGH bestätigt Schuldsprüche (kaernten.ORF.at; 11.3.2014).

Birnbacher muss drei Mio. zurückzahlen

Die drei anderen, Birnbacher, Martinz und Megymorez, müssen nicht nur ihre rechtskräftigen Haftstrafen verbüßen, sondern auch finanzielle Schadenswiedergutmachung leisten. Birnbacher zahlte eine knappe Millionen Euro bereits zurück. Weitere zwei Millionen werden noch dazukommen, sagte sein Anwalt Richard Soyer. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, den Birnbacher zu viel an Steuern für sein Honorar bezahlt hatte. Diese erhält er jetzt nach einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates zurück und zahlt sie an die Landesholding. Martinz und Megymorez wurden in erster Instanz zu einer Zahlung von je knapp 49.000 Euro verurteilt. Dazu kommen jetzt noch einmal je 18.000 Euro dazu.

Martinz will sich an EU-Gerichtshof wenden

In den nächsten Wochen werden die Urteile ausgefertigt und zugestellt, die Haftstrafen sind rechtskräftig. Wann Josef Martinz seine Haft antreten wird, ist noch offen, sagte sein Anwalt Alexander Todor-Kostic. Nach Zustellung des Haftbefehls hat er jedoch maximal vier Wochen Zeit, die Strafe anzutreten. Trotz rechtskräftiger Verurteilung geben sich Martinz und Todor- Kostic nicht geschlagen. Sie wollen sich jetzt an den Europäischen Gerichtshof wenden, so Todor-Kostic: „Ich glaube, dass man auch bei Korruptionsdelikten jene Verfahrensstandards anwenden muss, in einem Rechtsstaat, wie in allen anderen Verfahren. Ich halte es für unvertretbar, dass sich der Staatsanwalt ein Gutachten in die Hauptverhandlung mitnimmt und dieses Gutachten dann die entscheidende Grundlage für die Verurteilung bildet.“

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