Steuern zurück holen: Die AK berät

Etwa 300 Euro kann sich jeder Arbeitnehmer an Steuerersparnis herausholen, wenn er die Arbeitnehmerveranlagung macht. Im Vorjahr waren es mit insgesamt 5,6 Millionen Euro so viel wie noch nie. Die Arbeiterkammer gibt Tipps.

Grundsätzlich gelte, dass jeder profitieren könne, wenn er den Jahresausgleich macht, sagt Bernhard Sapetschnig von der Abteilung Finanzen und Förderungen in der AK Kärnten: „Die Hauptpunktpunkte, die man bei der Steuer geltend machen kann, sind Werbungskosten für Arbeitnehmer die Aufwände haben, um den Beruf ausüben zu können. Wenn man pendeln muss, wenn man einen Laptop kaufen muss und andere Arbeitsmittel oder wenn man eine Fortbildung macht. Die zweite große Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben. Das betrifft den Personenkreis, der Haus gebaut hat, der Sanierungsmaßnahmen gemacht hat mit samt den Kirchenbeiträgen.“

Auch Pflegemittel absetzbar

Die dritte Gruppe, die steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen kann, sind Menschen mit Beeinträchtigungen oder zum Beispiel Familien, die einen erhöhten Aufwand an Pflegemitteln haben. An Pensionisten wird heuer erstmals eine Negativsteuer ausbezahlt: „Diese Gruppe soll auch unbedingt den Jahresausgleich beantragen und bekommt - obwohl vorher gar keine Steuer abgeführt wurde - vom Finanzamt Geld zurück.“ Ausgenommen davon sind Bezieher der Ausgleichszulage.

Antraglose Veranlagung ist neu

Neu ist auch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, sagte Sapetschnig: „Das bedeutet, dass heuer im Juni vom Finanzamt direkt für diejenigen, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Veranlagung für 2016 gemacht haben, direkt diese Veranlagung gemacht wird. Aber der Einzelne bekommt nicht automatisch eine Mitteilung, dass eine positive Gutschrift da ist, sondern wir empfehlen wiederum: wenn man etwas abzuschreiben hat, wie Kirchenbeitrag oder Sonderausgaben oder Werbungskosten, dass man das aktiv vorher macht.“

Finanzamt meldet sich nur bei Zahlungen

Wenn man zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse parallel hat oder wenn man Krankengeld bzw. Insolvenzgeld kassierte, will das Finanzamt Geld und meldet sich. Wenn man aber als Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt haben will, dann muss man selber zum Finanzamt gehen. bzw. mittels Finanz-Online diesen Antrag stellen." Die Umstellung auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt nämlich erst schrittweise. Bis das Finanzamt den Bescheid über eine Steuergutschrift automatisch zusendet, kann es bis zu zwei Jahre dauern, so Sapetschnig.