Vorsicht beim Onlinekauf

Das Risiko, beim Einkauf im Internet beschädigte, unpassende oder falsche Ware zu bekommen, ist nicht zu unterschätzen. Auch eine kostenlose Rücksendung ist keine Selbstverständlichkeit. Welche Rechte hat man und was muss man beim Onlinekauf beachten?

Heutzutage kann man alles im Internet kaufen. Vor allem Kleidung, Sportartikel und Bücher sind die derzeitigen Renner beim Onlinekauf. Fakt ist: Der Internetkauf hat nicht nur bei jungen Menschen an Beliebtheit gewonnen. Auch der Erwerb von Haushaltsgeräten oder Urlaubsdestinationen kann scheinbar problemlos online erfolgen.

Tatsächlich problemlos?

Trotz vieler Vorteile kann ein Onlinekauf auch einige Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Das Risiko, beschädigte, unpassende oder gar die falsche Ware geliefert zu bekommen, ist durchaus gegeben. Außerdem bietet bei weitem nicht jedes Versandhaus im Falle eines Umtausches eine kostenlose Rücksendung an. Konsumenten müssen sich heute mehr denn je über ihre Rechte informieren und eventuelle Begleitrisiken des Onlinekaufes miteinbeziehen.

Kostenloses Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen

Laut Daniela Seiss vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten hat der Kunde nach dem Kauf, wie auch im normalen Handel, ein 14-tägiges, kostenloses Rücktrittsrecht. Man muss also innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware den Rücktritt erklären oder die Ware zurücksenden, um seinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes geltend zu machen. Daniela Seiss empfiehlt, den Unternehmer schriftlich zu kontaktieren und auch das Geld mit einer Fristsetzung schriftlich zurückzufordern. Bei Problemen ist die Arbeiterkammer behilflich.

Versandschaden übernimmt Firma

Obwohl das Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist, das Geld innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, passiert es nicht selten, dass Kunden länger darauf warten müssen. Ist das Geld innerhalb der Frist nicht wieder am Konto, gebe es keinen Anspruch auf Entschädigung für die längere Wartezeit, so die Expertin.

Sollte jedoch bei der Rücksendung durch den Versand ein Schaden entstehen, übernimmt das Unternehmen die Kosten. Ob der Konsument die Rücksendekosten zahlen muss, ist abhängig vom Versandhaus. Der Unternehmer müsse aber vor dem Kauf klarstellen, dass bei einem Umtausch die Kosten zu übernehmen sind, sagt Seiss. Bezahlen müsse der Kunde aber in jedem Fall nur die Versandkosten und keine Bearbeitungsgebühren.

Kein Formular – längeres Rücktrittsrecht

Der Unternehmer muss zur Erleichterung für den Konsumenten außerdem ein Muster-Widerrufs-Formular mitschicken, welches der Kunde im Falle eines Rücktrittes ausfüllen kann. Liegt dem Paket kein solches Formular bei, erweitert sich die Rücktrittsfrist für den Kunden sogar um ein Jahr.

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Frühjournal,
1. September 2014

Man sollte die Ware, sobald sie ankommt, auf Schäden überprüfen und sich im Fall des Falles so schnell wie möglich mit dem Versandhaus in Verbindung setzen.

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