Polizisten verleumdet: Bedingte Haft

Ein 38-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er zwei Polizisten verleumdet hat. Er sah die Beamten in einem Lokal und meldete dem Polizeinotruf, sie würden trinken, rauchen und ein Kind dabei haben.

Der gelernte Maler wurde von der Polizei zum Gerichtstermin vorgeführt, weil er zum ersten Termin nicht erschienen war. Er entschuldigte sich mehrfach, all das habe er ja nicht gewollt, meinte er. Getrunken hatte er gehabt, er sei frustriert gewesen, weil seine Freundin mit ihm Schluss gemacht hätte. Dann hätte er auch noch seine Brieftasche verloren.

In einem Lokal vermeinte er, Polizisten an der Bar zu sehen, mit Gläsern, rauchend, und dann auch noch mit einem elfjährigen Kind mit von der Partie. Er rief den Polizeinotruf und zeigte das vermeintliche Geschehen an. Die Folgen für die beiden Beamten waren gravierend. Sie mussten sofort einrücken, einen Alkotest machen, ein Verfahren wurde eingeleitet.

Richter: Das war ja kein Witz

„Das ist ja kein Witz, was da passiert ist“, erklärte Richter Manfred Herrnhofer dem Angeklagten. Er habe den Beamten nichts weniger als Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen und sie einem Strafverfahren ausgesetzt. Der Angeklagte rechtfertigte sich, er habe die Polizisten doch nicht anzeigen wollen. „Ich hab’ gedacht, die werden das schon intern regeln.“

Bei der Person, die er als „Elfjährigen“ identifiziert haben wollte, handelte es sich um die Kellnerin des Lokals, die der Maler nicht gekannt haben will. Die Details habe er im Rausch dazu erfunden, er habe auch nicht wirklich gesehen, dass die Beamten Alkohol konsumiert hätten. Der Alkotest der Polizisten ergab einen Wert von 0,0 Promille.

Urteil bereits rechtskräftig

Das Geständnis und die Entschuldigung bei den Betroffenen bewahrten ihn letztlich vor dem Gefängnis. Richter Herrnhofer meinte, bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren seien neun Monate bedingt gerade noch vertretbar. Der 38-Jährige nahm das Urteil sofort an, und da auch Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.