Haftstrafen gegen Ex-Hypo-Vorstände bestätigt

Die Schuldsprüche im Hypo-Prozess um ein Tourismusprojekt im kroatischen Skiper gegen die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günther Striedinger sind rechtskräftig, ebenso zwei Freisprüche gegen Mitangeklagte. Das gab der Oberste Gerichtshof am Mittwoch bekannt.

Der Oberste Gerichtshof wies alle Nichtigkeitsbeschwerden zurück. Das Landesgericht Klagenfurt als Schöffengericht verurteilte die beiden Ex-Hypo-Vorstände am 3. November 2016 wegen Untreue. Laut dem Obersten Gerichtshof missbrauchten sie im Jahr 2005 die ihnen als Vorstände einer Bank eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der Bank zu verfügen und die Bank zu verpflichten, indem sie einen Kredit von 70,3 Mio Euro an die Skiper Hoteli ohne ausreichend konkrete Projektplanung und Darstellung der Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin genehmigten.

Hohe Haftstrafen

Kulterer erhielt vier Jahre und einen Monat Haft, Striedinger fünf Jahre und acht Monate, dazu 500.000 Euro Schadenersatz.

Dazu komme, dass es Hinweise der Abteilung Marktfolge gegeben habe, wonach kein positiver Bericht der Abteilung Projekt-Monitoring vorliege - mehr dazu in Skiper: Nichtigkeitsbeschwerde wohl erfolglos.

Skiper Luxusanlage Hypo Heta Verkauf

APA/HETA ASSET RESOLUTION/SASA HALAMBEK

Die Anlage in Skiper wurde von der Abbaueinheit Heta verkauft

Keine Urteilsfehler festgestellt

Gegen dieses Urteil wendeten sich die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten sowie die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der zwei freigesprochenen Angeklagten (Kreditnehmer Mirko Oblak und die Geschäftsführerin der Anlage, Anm.). Der Oberste Gerichtshof wies nun alle Nichtigkeitsbeschwerden mit Entscheidung vom 4. März 2019 in nichtöffentlicher Sitzung zurück, die behaupteten Urteilsfehler lagen nicht vor, so die Aussendung des Obersten Gerichtshofs.

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