Heftige Angriffe auf Visitator

In der Causa Schwarz nimmt der Ton an Schärfe zu. Die Diözesanadministration wirft dem päpstlichen Visitator die Überschreitung seiner Kompetenzen vor, weil er einen Anwalt beauftragt hat. Der Schutz „möglicher Täter“ werde damit „sicher leichter“, heißt es aus der Diözese.

Zwischen der Diözese Gurk-Klagenfurt und dem päpstlichen Visitator, dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner, scheint keine Einigkeit über den Umgang mit dem Untreueverfahren der Staatsanwaltschaft Graz gegen Kärntens Ex-Bischof Alois Schwarz zu bestehen. Die Diözesanadministration wirft Lackner indirekt vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben.

Zwei Anwaltskanzleien für Bistum beauftragt

Die Auseinandersetzung entzündete sich daran, dass Erzbischof Lackner die Grazer Anwaltskanzlei Scherbaum-Seebacher beauftragte, in den Ermittlungsakt in Graz Einsicht zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt gegen Schwarz wegen des Verdachts der Untreue. Die Diözesanleitung hatte allerdings schon die Kanzlei Tschurtschenthaler beauftragt - mehr dazu in Visitator ernannte eigenen Rechtsvertreter (kaernten.ORF.at; 8.2.2019).

Die Grazer Anwälte präsentierten sich bei der Anklagebehörde als Rechtsvertreter des Bistums Gurk, wie Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, auf APA-Anfrage erklärte. Die Anwaltskanzlei habe allerdings „nicht offengelegt, dass sie Bischof Lackner vertreten“, fügte Bacher hinzu.

Akteneinsicht wird beiden Anwälten gewährt

Auf die Frage, wie die Anklagebehörde mit der Situation umgeht, dass es zwei Anwaltskanzleien als Vertreter des Bistums gibt, meinte er, beide würden Akteneinsicht erhalten. Die Erzdiözese habe auf das Kirchenrecht verwiesen, das dem Visitator dies erlaube.

Lackners Sprecherin Heidi Zikulnig erklärte gegenüber der „Kleinen Zeitung“, der Auftrag an die Anwälte habe nichts mit Misstrauen zu tun, Lackner gehe es um eine „rasche und umfassende Sachverhaltsdarstellung“.

Ordinariatskanzler: „Täterschutz“ wird leichter

Der Klagenfurter Ordinariatskanzler Jakob Ibounig wiederum sieht mit dieser Maßnahme den Visitationsauftrag aus Rom überschritten. Es gehe nicht darum, „sich an die Stelle der Diözesanleitung zu setzen“, meinte Ibounig zur „Kleinen Zeitung“.

Die getroffene Maßnahme bedeute vielmehr, dass sich „der Visitator selbst an die Stelle des mutmaßlich Geschädigten, also des Bistums setzt, so wird es sicher leichter, mögliche Täter zu schützen.“ Ibounig ortet „höchstes Risiko“ und spricht von einer vertrauenszerstörenden Maßnahme und einer Brüskierung der Diözesanleitung.

Man habe der Staatsanwaltschaft daher mitgeteilt, dass Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger für das Bistum allein vertretungsbefugt sei.

Ibounig zu Lackners Bericht: „Mit allem zu rechnen“

In Graz wiederum will man sich in die innerkirchliche Auseinandersetzung nicht einmischen. Man stehe auf dem Standpunkt, dass Lackner als Visitator kirchenrechtlich auch für das Bistum verantwortlich sei und damit ein rechtliches Interesse am Fortgang der Ermittlungen habe.

Ibounig vergleicht die Vorgangsweise Lackners mit dem Agieren eines Sachwalters, das gebe der Auftrag aus Rom nicht her. Bezüglich des bis zur Fastenzeit angekündigten Berichts der Visitation, welche die Ära Schwarz in Kärnten und die Zeit der Sedisvakanz umfasst, sei nun „mit allem zu rechnen“.

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