Nach Kritik: Verfassung wird wieder geändert

Die neue Landesverfassung muss schon wieder geändert werden. Nach Kritik der Opposition soll das Akten-Einsichtsrecht für Landtagsabgeordnete verbessert werden, die Regierung ortet „nötige Nachschärfungen“.

Die Rechte der Opposition waren am Donnerstag heiß diskutiertes Thema in einer von der FPÖ geforderten Sondersitzung des Kärntner Landtages. Diese Rechte wurden zwar mit der neuen Verfassung ausgebaut, die FPÖ kritisierte aber, dass es für die Opposition nur eine mangelnde Einsicht in Unterlagen der Regierung gebe. Die FPÖ hatte Anträge auf Akteneinsicht gestellt, das wurde von der Regierung abgelehnt - sehr zum Missfallen der Freiheitlichen.

Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP räumten „unklare Bestimmungen“ ein. Mit diesen unklaren Formulierungen wurde es offenbar Auslegungssache, ob Akten dem Landtag vorgelegt werden müssen oder nicht.

Scharfe Kritik der Opposition

In der Sondersitzung war am Donnerstag von „Arroganz“ und „Machtrausch“ der Regierung die Rede. Mit der verwehrten Akteneinsicht blockiere die Regierung die politische Kontrolle, sagte etwa FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann und fragte in Richtung Regierung nach: „Was haben Sie zu verbergen?“ Auch Gerhard Köfer vom Team Kärnten mutmaßte über die nicht gewährte Einsicht in diverse Akten: „Vielleicht möchte jemand nicht kontrolliert werden, damit Fehler nicht öffentlich werden.“

Koalition ortet „nötige Nachschärfungen“

Die Koalitionsparteien sprachen am Donnerstag von nötigen Nachschärfungen. Sie wollen jetzt das Akten-Einsichtsrecht für Landtagsabgeordnete verbessern. Dafür ist eine neuerliche Änderung der neuen Landesverfassung notwendig. Schon nächsten Dienstag soll sich der Verfassungsausschuss im Landtag mit Verbesserungsvorschlägen befassen.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kündigt auch eine Sofortlösung an. Bis zur neuerlichen Verfassungsänderung sollen Akten mit dem Passus „dem Landtag vorzulegen“ ergänzt werden. „Der Kärntner Landtag hat in puncto Minderheitenrechte österreichweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Wenn es aber Verbesserungsbedarf gibt und die Oppositionsrechte nachgeschärft werden müssen, dann wird das auch passieren“, sagte auch SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser.

FPÖ will stärkere U-Ausschüsse

Den Freiheitlichen ist eine klarere Regelung der Akteneinsicht aber zu wenig. Sie möchten auch Änderungen bei den Untersuchungsausschüssen. Dort soll eine Minderheit im Landtag nicht nur Ausschüsse durchsetzen können, sondern auch die Möglichkeit haben, Beweisanträge zu stellen und Auskunftspersonen zu laden. Änderungen dazu wurden von den Koalitionsparteien nicht zugesagt.