OGH bestätigt Wahlbroschürenurteile

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag die Urteile im BZÖ-Wahlbroschürenprozess bestätigt. Auch die Strafen für die beiden ehemaligen BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch wurden vom Höchstgericht beibehalten.

Vor einem Jahr waren Ex-Landeshauptmann Dörfler und der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter Scheuch in der Causa in Klagenfurt verurteilt worden, sie legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Generalprokuratur, die Staatsanwaltschaft des Höchstgerichts, empfahl dem OGH vergangene Woche, die Verurteilungen zu bestätigen - mehr dazu in BZÖ: Generalprokuratur für Schuldsprüche. Dieser Empfehlung folgte der OGH am Donnerstag. Die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden wurden vom Senat unter OGH-Präsident Eckart Ratz verworfen.

Wahlkampfbroschüre BZÖ

APA/Ferdinand Hafner

BZÖ-Sujets in Imagebroschüre des Landes

Weder die Einwände gegen die gerichtsinterne Verwendung des Wortes „Jubelbroschüre“ noch gegen die Richterbesetzung ließ Ratz in seiner Begründung gelten. Auch dass es laut Anwälten unklar ist, wer denn eigentlich der Geschädigte sei, fand beim Gericht kein Gehör. Vor dem OGH zeigte sich Dörfler am Donnerstag darüber unzufrieden, dass der Beschluss in einer öffentlichen Verhandlung verkündet wurde. Er versuchte dagegen Einwände zu erheben, was vom Vorsitzenden Ratz unterbunden wurde.

Strafausmaß bleibt gleich

Auch das Strafausmaß wurde vom OGH bestätigt. Dörfler wurde vor einem Jahr zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und einer Haftstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt. Scheuch erhielt eine Zusatzgeldstrafe von 22.000 Euro - mehr dazu in Dörfler und Scheuch kämpfen gegen Urteile (kaernten.OF.at; 23.3.2017). Scheuch war bereits wegen der „Part of the game“-Affäre verurteilt worden, er erhielt dafür im Dezember 2012 sieben Monate bedingte Haft und 67.500 Euro Geldstrafe.

Beim Strafausmaß habe das Gericht in Klagenfurt zwar die lange Verfahrensdauer, nicht aber den langen Zeitraum vom ursprünglichen Sachverhalt weg als mildernd berücksichtigt, hieß es am Donnerstag vom OGH. Andererseits habe es aber auch nicht den Erschwernisgrund einberechnet, dass Politiker hier als Organwalter gehandelt haben. Unterm Strich ging die Strafe daher aus Sicht des OGH in Ordnung.

Imagebroschüre wurde zu Wahlkampfbroschüre

In dem Prozess vor einem Jahr ging es um eine BZÖ-Wahlkampfbroschüre aus dem Jahr 2009. Gedacht war sie eigentlich als Imagebroschüre der Landesimmobiliengesellschaft, die mit öffentlichem Geld bezahlt wurde und an alle Haushalte ging. Allerdings wurde die Broschüre mit BZÖ-Sujets und -Slogans versehen.

Das sei Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler, lautete der Vorwurf der Statsanwaltschaft. Die Schadenssumme beträgt laut Gericht mindestens 186.000 Euro - mehr dazu in Vier Schuldsprüche im BZÖ-Prozess. Auch der ehemalige Pressesprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, und Haiders einstiger Büroleiter und späterer Landesrat Harald Dobernig waren 2017 verurteilt worden, hatten die Urteile aber angenommen.