Vier Männer wegen Mordversuchs vor Gericht

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch ein Geschworenenprozess gegen vier Asylwerber aus dem Irak wegen versuchten Mordes begonnen. Sie sollen versucht haben, einen Mitbewohner zu töten. Die Verhandlung wurde vertagt.

Die vier Männer sind zwischen 17 und 52 Jahre alt. Im August 2017 sollen sie in einer Asylunterkunft versucht haben, einen Mitbewohner mit Schlägen und einem Messer zu töten. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von zehn Jahren bis lebenslang, sie bekannten sich nicht schuldig.

Tat ging Streit voraus

„Einen Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet“, sagte Staatsanwältin Johanna Schunn. Es reiche, in Kauf zu nehmen, dass das Opfer sterben könnte, erklärte sie und ging aufgrund der Ereignisse von einem bedingten Vorsatz aus. Nach einem Streit soll einer der Männer seinem Freund versprochen haben, seine Söhne zu beauftragen, den Streitgegner, einen Afghanen, zu töten.

Prozess Mordversuch Asylheim Iraker

ORF

Die vier Angeklagten vor der Richterbank

Daraufhin hätten sich die Angeklagten verabredet, mit Messern bewaffnet und seien auf das Opfer losgegangen, schilderte die Anklägerin. Dass der Afghane nur leicht verletzt worden sei, sei lediglich auf glückliche Umstände und auf das Eingreifen anderer Heimbewohner zurückzuführen gewesen.

Verteidigung: Keine Tötungsabsicht

Die Verteidiger gehen bestenfalls von Körperverletzung aus. Es habe sicher keine Tötungsabsicht bestanden, meinten sie. Das könne man schon allein daran erkennen, dass das Opfer nur leichte Verletzungen erlitten und lediglich wenige Stunden im Krankenhaus verbracht habe. Für eine Mordabsicht hätte man stärker zustechen und andere Messer verwenden müssen, meinte Anwalt Philipp Tschernitz und verwies auch auf Übersetzungsprobleme in der polizeilichen Einvernahme.

Widersprüche bei Aussagen

Einer der Männer sagte vier Mal etwas anderes aus, ein anderer gab an, er habe Erinnerungslücken, weil er nach seinen Angaben an dem Tag stark betrunken gewesen sei und auch Cannabis geraucht habe. Daran, ein Messer in der Küche geholt zu haben, konnte oder wollte er sich vor Gericht nicht erinnern. Der Zweitangeklagte sagte, er habe sich nur gewehrt und dem Opfer mit einer fünf bis sechs Zentimeter großen Glasscherbe in die Schulter gestochen. Aber auch nur deshalb, weil er sich als Iraker gegen Angriffe des Opfers und zwei weiterer Afghanen in den Zimmer gewehrt habe.

Nur einer gab Körperverletzung zu

Auch über den Auslöser des Streits gibt es unterschiedliche Aussagen. Einmal ist von einem Internetanschluss, ein anderes Mal von einer sexuellen Belästigung die Rede. Der jüngere Bruder des Zweitangeklagten sei von dem Opfer belästigt worden. Zumindest der Zweitangeklagte bekannte sich zu der Körperverletzung mit der angeblichen Glasscherbe schuldig.

Sein Vater und sein zweiter Bruder bekannten sich nicht schuldig. Sie seien bei dem Vorfall gar nicht dabei gewesen, sagten sie beim Prozess. Warum dann mehrere Zeugen behaupten, es seien alle Vier Iraker mit Messern bewaffnet in dem Asylheim auf ihr Opfer losgegangen? Auf diese Frage des Vorsitzenden des Geschworenensenats, Richter Alfred Pasterk, konnten die vier keine Antwort geben.

Opfer sagte aus: Drei Angeklagte belastet

Am Nachmittag sagte das Opfer aus. Der Afghane sagte, er habe sich mit weiteren Landsleuten im Zimmer befunden, als der Vater mit dem jüngeren der beiden angeklagten Söhne und dem dritten Angeklagten ins Zimmer gekommen sei und ihn attackiert hätte. Den ebenfalls angeklagten älteren Sohn erkenne er, aber er könne nicht sagen, ob der dabei gewesen sei. An den Schlägen habe er sich jedenfalls nicht beteiligt.

Das Opfer erlitt Schnittverletzungen. Es sei dunkel gewesen, er habe das Messer nicht genau gesehen, aber das Geräusch eines Springmessers gehört, sagte er dazu. Und nur der Erstangeklagte habe ein Messer gehabt. Seine Freunde hätten die Angreifer dann aus dem Zimmer gedrängt. Blaue Flecken von den Schlägen habe er keine davongetragen, meinte er auf eine diesbezügliche Frage des Richters.

Hauptverhandlung auf 11. April vertagt

Der Verteidiger des älteren Sohns, Farhad Paya, beantragte die Aufhebung der Untersuchungshaft für seinen Mandanten, da dieser vom Opfer als Täter ausgeschlossen wurde. Der Richter setzte für Donnerstagnachmittag eine Haftprüfungsverhandlung an, um diese Frage zu entscheiden. Er gab aber zu bedenken, dass noch nicht alle Zeugen gehört worden seien und dass einige von ihnen den Mann sehr wohl am Tatort gesehen haben wollen. Die Hauptverhandlung wurde zur Befragung weiterer Zeugen auf 11. April vertagt.