Das ändert sich künftig in der Regierung

Die erste Sitzung der neuen Landesregierung dürfte Mitte April stattfinden. Auch wenn die personelle Besetzung noch nicht feststeht, wird es auch im Ablauf wesentliche Änderungen geben.

Am Samstag wollen die Roten entscheiden, mit wem sie in Koalitionsverhandlungen treten werden. Wenn alles wie geplant läuft, soll der neu gewählte Kärntner Landtag am 12. April zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten und bei dieser Gelegenheit auch gleich eine neue Regierung wählen, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) vor Journalisten: „Sollte es jedoch dringende Punkte geben, bei denen es sich nicht geziemen würde, diese per Umlaufbeschluss zu erledigen, könnte es am 4. April noch eine Regierungssitzung geben.“

Bei der SPÖ gelten für die Regierungsmannschaft Landeshauptmann Peter Kaiser, Beate Prettner und Gaby Schaunig als Fixstarter. Die weiteren Regierungsmitglieder werden sich aber erst im Zuge der Koalitionsverhandlungen herausstellen, ebenso, ob es insgesamt fünf, sechs oder doch wieder sieben Mitglieder sein werden. Kaiser lehnte bisher eine Verkleinerung der Regierung ab.

Nur noch einstimmige Beschlüsse

Die wesentlichste Ablaufänderung in künftigen Regierungssitzungen: Es gibt nur noch einstimmige Beschlüsse, wobei Stimmenthaltungen möglich sind. Das heißt, ein einzelnes Regierungsmitglied kann mit seiner Gegenstimme Beschlüsse verhindern. Das bedeutet vor allem für den Juniorpartner in der künftigen Koalition ein gewisses Druckmittel, gegen seinen Willen ist kein Regierungsbeschluss mehr möglich. Bei der bisherigen Konzentrationsregierung reichte für Beschlüsse die einfache Mehrheit, also vier von sieben Stimmen.

Beschluss für 15a-Vereinbarungen nötig

Für sogenannte 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern, etwa zum Thema Mindestsicherung, ist ein Beschluss der Landesregierung notwendig. Das ist künftig auch notwendig, wenn Landesgesellschaften Beteiligungen im Wert von mehr als 50.000 Euro veräußern wollen. In beiden Fällen muss auch der Landtag zustimmen.

Das Ergebnisprotokoll von Regierungssitzungen muss künftig binnen 24 Stunden an die Mitglieder des Landtages übermittelt und auch auf der Landeshomepage veröffentlicht werden. Die Landtagsabgeordneten haben zudem das Recht auf Einblick in Regierungsakten Einblick. Das soll den Informationsnachteil der Opposition gegenüber der Regierung mindern, wobei Datenschutz, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu beachten sind.

Der Landtag hat theoretisch noch ein starkes Druckmittel gegenüber der Regierung. Er kann sie oder auch einzelne Mitglieder künftig mit einfacher Mehrheit abwählen. Bisher war dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

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