Stichtag für Landtagswahl am 2. Jänner

Am 4. März 2018 wird in Kärnten ein neuer Landtag gewählt. Wahlberechtigt ist, wer am 4. März 16 Jahre alt ist und schon am Stichtag, dem 2. Jänner, einen Hauptwohnsitz in Kärnten und die österreichische Staatsbürgerschaft hat.

Der zweite Jänner ist auch für die Parteien ein wichtiger Stichtag, denn ab diesem Tag dürfen sie Unterstützungserklärungen sammeln. Wer nicht von zumindest drei Landtagsabgeordneten unterstützt wird, muss 400 Unterschriften sammeln, mindestens 100 in jedem der vier Wahlkreise. Eine wahlwerbende Gruppe kann nur jemand unterstützen, der selbst wahlberechtigt ist. Bis 26. Jänner - 37 Tage vor der Wahl - haben die Parteien ab dem Stichtag Zeit, um ihre Wahlvorschläge einzubringen.

Wahlkampfkostenbeschränkung von 590.000 Euro

Zwei weitere Fristen für die Wahl beginnen am 2. Jänner zu laufen: Binnen 21 Tagen muss sich die Landeswahlbehörde in einer Sitzung konstituieren, danach werden in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse aufgelegt. Und ab dem 2. Jänner unterliegen die Ausgaben der Parteien der Wahlkampfkostenbeschränkung von 590.000 Euro.

Am 4. März entscheidet sich, ob die Kärntner Bevölkerung die Arbeit der Koalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen bestätigt. Die Koalition regiert mit Landeshauptmann Peter Kaiser seit fünf Jahren und löste zwei zentrale Wahlversprechen ein: Der Proporz wurde abgeschafft und mit der Lösung des Heta-Desasters wurde die drohende Pleite Kärntens abgewendet. Elf Milliarden schwer waren die Haftungen, die Kärnten beim Verkauf der Hypo an die Bayrische Landesbank behalten hatte.

Wahlkampf startet nach Weihnachtsferien

Die Dreierkoalition sieht sich auf Erfolgskurs, die Opposition spricht von einem Stillstand in Kärnten. Die FPÖ will in Kärnten regieren. Eine türkis/blaue Landesregierung - nach dem Modell der Bundesregierung - sei aber nicht paktiert, heißt es von den Funktionären der Freiheitlichen und der ÖVP. Wahlkampftöne sind schon zu hören, richtig starten wird der Wahlkampf für die Landtagswahl nach den Weihnachtsferien.

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