Freispruch nach Lawinentod von 16-Jähriger

Nach dem Lawinentod einer 16-Jährigen auf der Turrach im März sind ihr Vater und ein Bekannter wegen fahrlässiger Tötung bzw. Verletzung der Aufsichtspflicht vor Gericht gestanden. Der Bekannte wurde frei gesprochen, der Vater bekam eine Diversion.

Im März dieses Jahres war die 16-Jährige gemeinsam mit ihrer Schwester, dem Vater, einem Bekannten und dessen Ehefrau aus der Steiermark abseits der Piste auf der Turrach unterwegs, als sich eine Lawine löste. Die 16-Jährige und ihre achtjährige Schwester wurden verschüttet. Die jüngere Schwester wurde gerettet, die 16-Jährige starb später im Krankenhaus.

Lawinenabgang Turrach

bergfex.at

Der Lawinenhang (Bild einer Webcam)

Nicht als Tourenführer unterwegs

Der 41 Jahre alte Bekannte war vorausgefahren, er ist auch Tourenführer. Am Bezirksgericht Feldirchen musste geklärt werden, ob er auch am Tag des Unfalls in dieser Funktion unterwegs war oder nicht. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Mann und sein Verteidiger sagen nein. Sein Mandant habe die Familie zufällig getroffen, sagt der Verteidiger, der dem Gericht glaubhaft machen konnte, dass der 41-Jährige nicht als Gruppenführer angesehen wurde und daher auch nicht für die anderen verantwortlich war. Richterin Nadja Oswald fällt einen Freispruch. Da der Bezirksanwalt keine Erklärung abgab, ist der Freispruch nicht rechtskräftig.

Vater ist erfahrener Variantenfahrer

Auch der Vater des getöteten Mädchens musste sich wegen einer möglichen Verletzung der Fürsorgepflicht verantworten. Er ist ebenfalls ein erfahrener Variantenfahrer und sagte, er habe keinesfalls mit einem Lawinenabgang bei Warnstufe 2 (mäßige Lawinengefahr) gerechnet. Allerdings sagte der gerichtliche Sachverständige, mit einer Lawine müsse immer gerechnet werden. In diesem Fall wurde sie durch eine abgebrochene Altschneeschicht ausgelöst. Allerdings konnte das Gericht nicht eindeutig feststellen, ob der Vater alle Sicherheitsstandards beachtet hatte oder nicht.

Ein Lokalaugenschein war bislang nicht möglich, da der Tod der 16-Jährigen für die Familie noch immer psychisch sehr belastend sei, sagte die Richterin. Der Verteidiger entschied sich daher mit seinem Mandanten für eine Diversion. Das bedeutet, dass der 53-Jährige freiwillig eine Geldstrafe zahlt, damit ist das Verfahren weder mit einem Schuld- noch einem Freispruch beendet.

Staatsanwalt geht in Berufung

Die Staatsanwaltschaft kündigte gegen den Freispruch Berufung an. Wie Gerichtssprecher Manfred Herrnhofer gegenüber der APA angab, müsse die zuständige Richterin nun das Urteil schriftlich ausfertigen, die nächste Entscheidungsinstanz wird ein Berufungssenat am Landesgericht Klagenfurt sein. Auch bezüglich der Diversion des Vaters der 16-Jährigen bleibt der Staatsanwaltschaft ein Einspruchsrecht, wenn die Geldstrafe in Höhe von 4.860 Euro bezahlt ist.