Kärntner verkaufte Dopingmittel weiter

Ein 35 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Er soll Dopingmittel und gefälschte Medikamente im Internet bestellt und weiterverkauft haben.

Der 35-Jährige ist ehemaliger Kampfsportler, er spritzte sich die testosteronhältigen Präparate immer vor Bewerben, wie er sagte. Er wurde wegen Vergehen nach dem Anti-Doping-Gesetz, dem Suchtmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz verurteilt. Im April vorigen Jahres war er mit seinem Vorrat - die Liste im Akt umfasst sieben Seiten - aufgeflogen, nachdem er Präparate an einen verdeckten Ermittler geschickt hatte.

Staatsanwältin: Untergrundlabor gefunden

„Man hat hier ein riesengroßes Untergrundlabor gefunden“, sagte Staatsanwältin Denise Ebner. Neben den Substanzen wurden auch Einwegspritzen, Tupfer, Ampullen und Utensilien, um diese zu portionieren, sichergestellt. Er sei Kampfsportler gewesen und habe das Testosteron und die anderen Substanzen - anabole Steroide und gefälschte Arzneimittel - hauptsächlich für den Eigengebrauch im Internet bestellt, verteidigte sich der Angeklagte. Richter Mathias Polak berechnete den Verbrauch des 35-Jährigen mit dem Ergebnis, dass dieser maximal ein Drittel des Lagers selbst konsumieren hätte können. Der Angeklagte nickte dazu einsichtig.

Verteidiger wollte Diversion

Aus der vom Verteidiger in die Diskussion gebrachten Diversion für den Kärntner wurde nichts. Bei einer Strafdrohung von drei Jahren verhängte der Richter 300 Tagessätze. Die 1.200 Euro Strafe mögen dem ehemaligen Kampfsportler vor Augen führen, dass er sich mit den Anabolika nicht nur selbst schädigt, sondern durch die Weitergabe möglicherweise auch andere Personen, so Polak. Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.