Radrennen: Verantwortung weiter unklar

Radsportveranstaltungen sind nach einem folgenschweren Unfall beim ARBÖ-Radmarathon 2016 rechtlich weiterhin in Frage gestellt. In der Frage, wer für Unfälle durch schadhafte Straßen haftet, sieht ein Gutachten auch das Land in der Pflicht.

Beim ARBÖ-Radmarathon 2016 stürzte ein Teilnehmer so schwer, dass er seitdem im Rollstuhl sitzt - mehr dazu in ARBÖ-Radmarathon abgesagt: Haftung unklar. Schuld an dem Unfall könnte ein Schlagloch gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt nach wie vor gegen vier Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Sprecherin Tina Frimmel-Hesse erklärte gegenüber dem ORF, dass es in dieser Causa in zwei bis drei Wochen einen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft geben soll.

Gutachten: Gemeinsame Verantwortung

Das Land erstellte nach dem Unfall im Jahr 2016 einen Maßnahmenkatalog für Radrennen, um künftig zu verhindern, dass Veranstalter oder Beamte für Unfälle haften müssen. Zusätzlich wurde Stefan Perner, Professor für Zivilrecht an der Universität Linz, von einem Versicherungsmakler des Landes mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Er überprüfte jene Bescheide des Landes, mit denen Radrennen genehmigt werden.

In diesen Muster-Bescheiden negiere das Land ausdrücklich jegliche Verantwortung für die Sicherheit der jeweiligen Rad-Strecke. Dies sei jedoch unzulässig, sagte Perner. „Man muss sich schon gemeinsam bemühen, allfällige Gefahrenquellen zu beseitigen und kann nicht die Augen verschließen. Wobei ich nicht den Eindruck habe, dass das Land Kärnten die Augen geschlossen hatte, sondern dass man versucht hat, wo es möglich war, die Verantwortung ein bisschen aufzuteilen auf das Land und den Veranstalter.“

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Verantwortlichkeiten genau zuweisen

Auf die Frage, wie das Land künftig mögliche Haftungen aus dem Weg räumen könnte, sagte Perner: „Meine Empfehlung wäre als Erstes, sich die Strecke mit dem Veranstalter genau anzuschauen, sie abzugehen und abzufahren und auf potentielle Gefahrenquellen hinzuweisen. Und das Zweite wäre eine Vereinbarung mit dem Veranstalter zu treffen, wo man die Verantwortlichkeiten ganz genau zuweist.“

Ein Haftungsausschluss sei jedoch nicht in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides möglich, sondern müsse zivilrechtlich per Vertrag vereinbart werden. Die angesprochenen Begehungen hat es jedoch für Veranstaltungen wie den Ironman bereits gegeben. Die Causa wird Thema in der Regierungssitzung am Dienstag sein, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).

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